Servus Leute,
ich hab da mal ne Frage an die erfahrenen Solarhasen unter euch. Ich will mir demnächst nen Solarpark zulegen, aber bevor ich da unterschreibe, wollte ich mal nachfragen, ob jemand schon Erfahrung mit Gewährleistungsklauseln im Solarpark-Kaufvertrag hat. Ich mein, klar, die Garantie muss ja irgendwie abgesichert sein, aber wie sieht das in der Praxis aus? Gibt’s da bestimmte Standards, auf die ich achten sollte?
Ich hab da nämlich mal was von „Leistungsgarantie“ gehört, aber das klingt für mich irgendwie nach nem Alibi-Begriff. Ich mein, wenn die Module nach ein paar Jahren nicht mehr so viel Strom produzieren wie versprochen, kann ich ja nicht einfach die Garantie in Anspruch nehmen und erwarten, dass die Firma mir neues Material liefert, oder?
Ich bin da vielleicht etwas altbacken, aber ich verlass mich lieber auf was Handfestes, wie zum Beispiel auf ne „Ertragsgarantie“. Aber wie läuft das dann ab, wenn tatsächlich mal was nicht funktioniert? Muss ich da erst den Anwalt einschalten oder kann man das auch auf dem kurzen Dienstweg regeln?
Bin gespannt auf eure Erfahrungen und Tipps. Vielleicht kann ja auch jemand von einem konkreten Fall berichten. Ich bin für jede Info dankbar.
In diesem Sinne, beste Grüße aus einer sonnigen Ecke Deutschlands
