Hallo liebe Mitglieder des Solar Forums,
ich beschäftige mich momentan mit dem Kaufvertrag für einen Solarpark und habe dabei einige Fragen bezüglich der Gewährleistungsklauseln. Ich würde mich freuen, wenn jemand mit Erfahrung in diesem Bereich mir weiterhelfen könnte.
Zunächst einmal würde mich interessieren, welche allgemeinen Gewährleistungsfristen üblicherweise in solchen Verträgen festgehalten werden. Gibt es hierbei Unterschiede zwischen verschiedenen Anbietern oder ist dies branchenüblich festgelegt?
Des Weiteren bin ich unsicher, welche konkreten Mängel und Schäden unter die Gewährleistung fallen. Sind dies nur technische Defekte oder auch beispielsweise Witterungseinflüsse oder Vandalismus?
Eine weitere Frage, die sich mir stellt, ist, ob es üblich ist, dass der Verkäufer auch für mögliche Ertragseinbußen haftet und wie dies im Vertrag geregelt wird.
Und last but not least, wie sieht es mit der Übertragung der Gewährleistung auf Folgekäufer aus? Ist dies möglich und welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?
Ich bin dankbar für jede Antwort und Erfahrungswerte, die mir bei meiner Entscheidung für den Kaufvertrag helfen können. Es ist schließlich eine große Investition und ich möchte sicherstellen, dass alle Eventualitäten abgedeckt sind.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße, ein angehender Solarpark-Betreiber
