Hallo liebe Solar-Community,
ich möchte heute gerne meine Erfahrungen mit dem Solarspitzen-Gesetz bei Gewerbe-PV in PPA-Verträgen mit euch teilen. Als Betreiber einer mittelständischen Firma habe ich vor einigen Jahren beschlossen, auf unserem Firmendach eine Photovoltaikanlage zu installieren. Das Ziel war klar: Wir wollten unseren eigenen Strom produzieren und somit einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Zudem erhofften wir uns langfristig auch finanzielle Einsparungen durch den Eigenverbrauch des produzierten Stroms.
Doch bereits während der Planungsphase stießen wir auf das Solarspitzen-Gesetz. Dieses besagt, dass bei Gewerbe-PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von über 750 kWp der eingespeiste Strom begrenzt wird, um das Stromnetz vor Überlastungen zu schützen. Als wir erfuhren, dass unsere geplante Anlage knapp über dieser Grenze liegen würde, waren wir zunächst enttäuscht. Doch dann stießen wir auf die Möglichkeit, einen sogenannten PPA-Vertrag abzuschließen.
Für alle, die es nicht wissen: Ein PPA-Vertrag (Power Purchase Agreement) ist ein langfristiger Stromabnahmevertrag zwischen einem Stromproduzenten und einem -abnehmer. In unserem Fall bedeutete das, dass wir unseren produzierten Strom nicht mehr ins öffentliche Netz einspeisen, sondern direkt an unseren Energieversorger verkaufen würden. Dadurch umgehen wir die Begrenzung des Solarspitzen-Gesetzes und können unseren Strom weiterhin vollständig nutzen.
Allerdings stellte sich schnell heraus, dass die Belastbarkeit des PPA-Vertrags in Bezug auf das Solarspitzen-Gesetz ein wichtiges Thema ist. Denn natürlich möchten wir als Betreiber der Anlage sicherstellen, dass wir auch langfristig von unserem Investment profitieren können. Nach einigen Gesprächen mit unserem Energieversorger und einem Anwalt kamen wir schließlich zu einer Lösung, die für beide Seiten fair war. In unserem PPA-Vertrag wurde eine Klausel aufgenommen, die die Belastbarkeit des Vertrags im Falle einer Änderung des Solarspitzen-Gesetzes regelt. So sind wir als Betreiber abgesichert und können auch in Zukunft unseren Strom optimal nutzen.
Meine Erfahrung mit dem Solarspitzen-Gesetz und PPA-Verträgen zeigt, dass es wichtig ist, sich genau mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen und mögliche Fallstricke im Vorfeld zu erkennen. Denn nur so kann man als Gewerbebetreiber sicherstellen, dass man langfristig von einer PV-Anlage profitiert. Ich kann jedem nur empfehlen, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe, meine Erfahrungen können dem ein oder anderen von euch weiterhelfen und ich bin gespannt, ob ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt oder noch weitere Tipps habt.
Viele Grüße,
ein PV-begeisterter Gewerbetreibender
