Pachtzahlungen vor Inbetriebnahme: Ab wann sind sie üblich?

Hallo Leute,

ich hab da mal eine Frage zu den Pachtzahlungen vor Inbetriebnahme bei gewerblichen Solar-/Photovoltaikanlagen. Ich beschäftige mich schon etwas länger mit dem Thema und habe gehört, dass es mittlerweile üblich ist, dass Betreiber einer gewerblichen Anlage Pachtzahlungen leisten müssen, bevor die Anlage überhaupt in Betrieb geht.

War das früher nicht anders, oder? Ich hatte bisher den Eindruck, dass solche Zahlungen eher mit der tatsächlichen Nutzung bzw. Inbetriebnahme beginnen. Mittlerweile höre ich aber immer öfter, dass Pachtzahlungen schon vorher fällig werden.

Ich frage mich, was das für Auswirkungen hat. Muss man tatsächlich schon zahlen, obwohl die Anlage noch gar nicht läuft? Und was passiert, wenn sich die Inbetriebnahme stark verzögert oder die Anlage aus irgendeinem Grund gar nicht in Betrieb gehen kann? Gibt es dafür üblicherweise Regelungen im Vertrag oder Rückzahlungsansprüche?

Vielleicht hat ja jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht und kann mir weiterhelfen. Ich finde das Thema etwas undurchsichtig und würde mich über eure Meinungen und Erfahrungen freuen.

Beste Grüße

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