Clever-PV-Umfrage: Was 59,7 Prozent Wechseloffenheit zur Direktvermarktung aussagen
Die Direktvermarktung steht im Mittelpunkt einer Clever-PV-Umfrage: 59,7 Prozent zeigen sich unter bestimmten Bedingungen wechseloffen. Vorausgesetzt werden ein automatischer Wechsel ohne einmalige Kosten und mindestens gleichbleibender erwarteter Nettoerlös. Die nicht repräsentative Community-Befragung belegt keine gewerbliche Wechselquote.
Direktvermarktung: 59,7 Prozent sind unter Bedingungen wechseloffen
Die von Clever-PV genannte Wechseloffenheit gilt für einen automatischen Ablauf ohne einmalige Kosten und bei mindestens gleichbleibendem erwartetem Nettoerlös. Unter diesen Bedingungen nennt das Unternehmen am 29. Oktober 2026 einen Anteil von 59,7 Prozent. Das ist keine Quote bereits erfolgter Wechsel.
Die Befragung lief vom 6. bis 28. September über Newsletter und App unter 2.076 PV-Betreibern in Deutschland. Sie ist ungewichtet und nicht repräsentativ. Eine gesonderte Auswertung gewerblicher Betreiber und ihrer Anlagengrößen fehlt. Deshalb belegt die Zahl keine gewerbliche Wechselquote.
Gebührenwunsch und Modellrechnung beantworten verschiedene Fragen
Niedrige Gebühren und laufende Kosten erwarten laut Clever-PV 42,5 Prozent. In der nicht eindeutig wechselbereiten Teilgruppe nennen 42,1 Prozent mehr als 100 Euro zusätzlichen Nettoerlös pro Jahr als Wechselanreiz. Die Werte haben unterschiedliche Bezugsgruppen und beschreiben keine erzielten Mehrerlöse.
Fraunhofer ISE berechnet in einer Studie vom Februar 2026 für private Dachanlagen bis 30 kWp bei gleicher Eigenverbrauchsquote etwa 2 bis 3 ct/kWh notwendigen Mehrerlös zum Ausgleich von Vermarkterkosten. Das ist ein Modellbefund und keine individuelle Renditeaussage. Bei der Direktvermarktung müssen mögliche Mehrerlöse die jeweiligen Kosten decken. Weder die Modellschwelle noch der gewünschte Jahresbetrag bestätigt die Wirtschaftlichkeit eines konkreten Angebots. Für eine fundierte Einschätzung hilft auch der Wirtschaftlichkeitsrechner für Photovoltaik, der Erträge und Kosten gegenüberstellt.
Automatik ist gewünscht, eigene Steuerungsgrenzen bleiben offen
Automatische Einspeisereduktion bei negativen Börsenpreisen erhält laut Clever-PV in der Septemberbefragung 64,2 Prozent Zustimmung. Daneben nennt das Unternehmen 40,3 Prozent mit Wunsch nach eigenen Steuerungsgrenzen. Deren genaue Bezugsbasis bleibt offen, sodass sich das Verhältnis beider Gruppen nicht eindeutig bestimmen lässt.
Die Einbindung vorhandener Wechselrichter und Speicher wünschen laut Unternehmen 50 Prozent. Zugleich sind 61,3 Prozent bei der rechtzeitigen Verfügbarkeit von Mess- und Steuerungstechnik nicht zuversichtlich. Diese Erwartungen bestätigen weder Gerätekompatibilität noch tatsächliche Lieferfristen. Beides müsste am einzelnen Angebot geklärt werden.
Was vor der Bewertung eines Angebots noch zu klären ist
Die politische Reformdiskussion liefert noch keine verbindliche Vorgabe für den einzelnen Wechsel. Auf die Kabinettsbeschlüsse über zwei Gesetzentwürfe vom Juli 2026 folgten laut Bundestag die erste Beratung der EEG-Novelle am 24. September und eine Anhörung am 5. Oktober. Ein abschließender Gesetzesbeschluss ist damit nicht belegt.
Auch der im September angekündigte gestaffelte Übergang samt Übergangszahlung und Direktvermarktungsbonus bleibt als Vorhaben einzuordnen. Die konkrete rechtliche Anwendung auf einzelne Anlagen ist offen und fachlich prüfungsbedürftig. Die Bundesnetzagentur erläutert die Einspeisevergütung und beschreibt die Nachfolgeregelung für die Zeit nach 2026 als parlamentarisch beraten.
Für die Umfrage fehlen zusätzlich die vollständigen Fragen, einzelne Bezugsgruppen und eine gewerbliche Auswertung. Welche Angabe wäre für eure Bewertung zuerst entscheidend: die vollständigen Gebühren, die Einbindung vorhandener Geräte oder die vertraglichen Steuerungsgrenzen? Wenn ihr ein Angebot diskutiert, nennt bitte dessen öffentlich nachvollziehbare Bedingungen. Eigene Erwartungen und belegte Angebotsmerkmale sollten klar erkennbar bleiben.
