Steuerliche Regelung bei kleineren PV-Anlagen – was ist zu beachten?

Ich plane gerade die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit ca. 17 kWp auf meinem Einfamilienhaus und bin beim Thema Steuern etwas ins Stolpern geraten. Laut aktuellen Regelungen soll man ja bei Anlagen unter 30 kWp von der Einkommenssteuer befreit sein – aber wie sieht das in der Praxis aus?

  • Muss ich trotzdem irgendwas beim Finanzamt melden?
  • Hat jemand von euch die Anlage schon „einfach so“ laufen lassen, ohne ein Gewerbe anzumelden oder Umsatzsteuer abzuführen?
  • Oder ist es trotzdem besser, eine Meldung zu machen, um auf Nummer sicher zu gehen?

Bin auch unsicher, wie das mit der Kleinunternehmerregelung zusammenhängt – braucht man das bei Anlagen unter 30 kWp überhaupt noch?

Würde mich freuen, wenn ein paar von euch ihre Erfahrungen teilen könnten, gerade wer in den letzten 1-2 Jahren installiert hat!

1 Kommentar zu “Steuerliche Regelung bei kleineren PV-Anlagen – was ist zu beachten?

  1. Hi! Ich hab selbst eine PV-Anlage mit 16,5 kWp installiert und kann dir ein bisschen aus meiner Erfahrung berichten:

    Einkommensteuer:
    Du hast recht – seit 2023 sind PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern laut § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit. Das bedeutet: keine Gewinnerzielungsabsicht mehr, kein Abschreiben, kein Einnahmen-Überschuss-Rechnung usw. Du musst also nichts mehr in der Steuererklärung angeben – weder Einnahmen noch Ausgaben. Das gilt sowohl für Volleinspeisung als auch für Eigenverbrauch.

    Finanzamt informieren?
    Trotz Steuerfreiheit würde ich empfehlen, einmalig dem Finanzamt Bescheid zu geben, dass du eine PV-Anlage betreibst, und dich auf die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG berufst. Einige Finanzämter fordern eine formlose Mitteilung oder ein kurzes Schreiben – andere nicht. Einfach sicherheitshalber machen, dann bist du auf der sicheren Seite.

    Umsatzsteuer & Kleinunternehmerregelung:
    Seit 2023 ist auch die Lieferung und Installation von PV-Anlagen umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 3 UStG). Das heißt: Du bekommst die Anlage brutto = netto, keine Vorsteuer mehr, aber auch keine Umsatzsteuerpflicht.Ein Gewerbe anmelden oder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen musst du nicht mehr – es sei denn, du betreibst noch andere gewerbliche Tätigkeiten.

    „Einfach so laufen lassen“:
    Genau das ist jetzt der Normalfall. Viele (mich eingeschlossen) haben die Anlage „einfach laufen lassen“, ohne großes Finanzamt-Thema. Wichtig ist halt, dass du die steuerlichen Änderungen kennst und im Zweifel kurz das Gespräch mit dem Finanzamt suchst – die kennen die neue Regelung mittlerweile gut.
    Falls du noch eine Einspeisevergütung bekommst (z. B. bei Überschusseinspeisung), meldet der Netzbetreiber das meist automatisch ans Finanzamt – aber das ist dann auch kein Problem mehr wegen der Steuerfreiheit.
     
    Ich hoffe, das hilft dir ein bisschen weiter! 😊

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