Abnahmegarantie

Was bedeutet die bei Abnahmegarantie Solarstrom?

Die Abnahmegarantie ist ein zentraler Bestandteil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sie verpflichtet die Stromnetzbetreiber in Deutschland dazu, den Strom aus erneuerbaren Energiequellen – wie zum Beispiel aus Photovoltaikanlagen – vorrangig abzunehmen und in das öffentliche Netz einzuspeisen.

Was passiert mit nicht selbst genutztem Solarstrom?

Wenn deine Solaranlage mehr Strom produziert, als du selbst verbrauchst, wird der überschüssige Strom automatisch in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür erhältst du eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Diese sogenannte EEG-Vergütung wird regelmäßig angepasst und hängt unter anderem vom Zubau neuer Photovoltaikanlagen im jeweiligen Kalenderjahr ab.

Aktuelle Einspeisevergütung

Derzeit liegt die EEG-Einspeisevergütung bei 7,94 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom. Die Berechnung und Festlegung der Vergütung übernimmt die Bundesnetzagentur.