Abschreibung von PV Anlagen

Abschreibung-PV-Anlagen

Abschreibung von PV Anlagen: So machen Sie alles richtig

Photovoltaikanlagen eröffnen handfeste wirtschaftliche Vorteile. Denn wer in eine PV-Anlage investiert, profitiert nicht nur von langfristig sinkenden Energiekosten, sondern kann durch steuerliche Regelungen erhebliche Summen sparen.

Die Abschreibung von PV-Anlagen ist dabei ein zentrales Instrument, um Investitionen steuerlich optimal zu gestalten. Gerade im Jahr 2025, mit den neuen Möglichkeiten der degressiven Abschreibung, lohnt sich ein genauer Blick auf die verschiedenen Optionen.

Übersicht über die Abschreibungsmodelle für PV-Anlagen (Stand 2025)

Bevor Sie sich für eine Photovoltaikanlage entscheiden, sollten Sie die verschiedenen Abschreibungsmodelle kennen. Denn die Art der steuerlichen Absetzung bestimmt maßgeblich, wie schnell sich Ihre Investition rechnet und welche Liquiditätsvorteile Sie in den ersten Jahren nutzen können. Seit dem Jahr 2025 stehen Betreibern von PV-Anlagen gleich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung – von der klassischen linearen AfA bis hin zur neu eingeführten degressiven Abschreibung. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Modelle im Vergleich.

Methode Beschreibung Vorteile & Anwendung
Lineare Abschreibung (AfA) Gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten über 20 Jahre (je 5 % pro Jahr). Standardmethode für PV-Anlagen über 30 kWp.
Sonderabschreibung (§ 7g EStG) Zusätzliche 20 % können flexibel innerhalb der ersten 5 Jahre abgeschrieben werden. Geeignet für KMU, um gezielt Steuerlast in teuren Jahren zu senken.
Investitionsabzugsbetrag (IAB) Bis zu 50 % der geplanten Kosten bis zu 3 Jahre vor der Anschaffung absetzbar. Bietet starke Liquiditätsvorteile schon vor dem Kauf.
Degressive Abschreibung („Investitionsbooster“) Hohe Abschreibung in den ersten Jahren (bis 15 %, max. 30 % vom Restbuchwert). Gültig für Inbetriebnahmen zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027.

Lineare Abschreibung – Das Fundament

Die lineare Abschreibung ist die Grundlage aller steuerlichen Regelungen rund um Photovoltaikanlagen. Sie verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer. Bei PV-Anlagen sind das in Deutschland 20 Jahre. Das bedeutet: Jedes Jahr können 5 % der Anschaffungskosten angesetzt werden.

Besonderheiten:

  • Nur relevant für Anlagen über 30 kWp (kleinere Anlagen sind steuerfrei gestellt).
  • Die Abschreibung beginnt monatsgenau mit der Inbetriebnahme.
  • Beispiel: Eine PV-Anlage für 50.000 € ergibt eine jährliche AfA von 2.500 €.

Sonderabschreibung – Steuerlast flexibel senken

Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ist ein besonders flexibles Instrument. Sie erlaubt es Betreibern, zusätzlich bis zu 20 % der Anschaffungskosten innerhalb der ersten fünf Jahre abzuschreiben. Dadurch lassen sich steuerliche Vorteile in Jahren nutzen, in denen die Steuerlast besonders hoch ist.

Vorteile:

  • Möglichkeit, Steuerlast gezielt zu steuern
  • Flexibel auf die ersten fünf Jahre verteilbar
  • Kombination mit linearer Abschreibung möglich

Investitionsabzugsbetrag (IAB) – Steuer sparen vor der Anschaffung

Mit dem Investitionsabzugsbetrag lassen sich bis zu 50 % der geplanten Kosten einer PV-Anlage schon drei Jahre vor der tatsächlichen Anschaffung steuermindernd geltend machen. Der IAB eignet sich damit besonders für Unternehmer, die ihre Liquidität sichern und trotzdem frühzeitig steuerliche Vorteile nutzen wollen.

Rahmenbedingungen:

  • Bis zu 200.000 € absetzbar bei Investitionsvolumen von 400.000 €
  • Nur für Unternehmer mit geplanter Einspeisung ins Netz
  • Kombination mit AfA und Sonderabschreibung erlaubt

Degressive Abschreibung – Der Investitionsbooster

Seit 2025 können gewerbliche Betreiber von Photovoltaikanlagen auch die degressive Abschreibung nutzen. Im Gegensatz zur linearen AfA, die gleichbleibend ist, sind bei der degressiven Methode die ersten Jahre mit einem höheren Abschreibungsbetrag belegt. Das führt zu einer schnellen steuerlichen Entlastung und verbessert die Liquidität gerade am Anfang, wenn die Investitionskosten hoch sind.

Kernpunkte:

  • Anwendbar auf Anlagen, die zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027 in Betrieb gehen
  • Bis zu 15 % Abschreibung möglich, maximal 30 % vom Restbuchwert
  • Besonders interessant für Unternehmen mit hohen Anfangsbelastungen

Betriebskosten absetzen – Laufende Vorteile

Nicht nur die Anschaffungskosten, auch die laufenden Betriebskosten einer Photovoltaikanlage können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Versicherungen für die PV-Anlage
  • Kreditzinsen bei Finanzierung
  • Reparaturen und Wartungen

Privatpersonen vs. Unternehmen – Unterschiedliche Regeln

Seit 2023 sind kleine Photovoltaikanlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Das bedeutet: Privatpersonen mit solchen Anlagen können keine Abschreibung mehr geltend machen. Für größere Anlagen und für Unternehmen gelten jedoch weiterhin alle steuerlichen Abschreibungsmodelle.

Wichtig:

  • Privatpersonen unter 30 kWp = keine Abschreibung möglich
  • Unternehmen können alle Modelle kombinieren
  • Auch große private Anlagen (>30 kWp) bleiben steuerlich relevant

Kleinunternehmerregelung – Wann sinnvoll?

Die Kleinunternehmerregelung befreit Betreiber von der Umsatzsteuerpflicht, ist aber für PV-Anlagen-Betreiber oft nachteilig, da Vorsteuerabzug und wichtige steuerliche Vorteile entfallen.

Rahmenbedingungen:

  • Umsatz im ersten Jahr max. 22.000 €, im Folgejahr max. 50.000 €
  • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • Investitionsabzugsbetrag kann nicht genutzt werden

Empfehlung – Aktuelle Regeln für Abschreibung von PV Anlagen lohnen

Die Abschreibung von PV-Anlagen ist zurzeit vielseitiger denn je. Ob lineare AfA, Sonderabschreibung, IAB oder die neue degressive Abschreibung: Für nahezu jede Situation gibt es ein passendes Modell.

Während Privatpersonen mit kleinen Anlagen keine Steuerabschreibung mehr nutzen können, bieten sich Unternehmen und Betreibern größerer Anlagen enorme Vorteile. Wer die Möglichkeiten geschickt kombiniert, kann im Anschaffungsjahr und in den Folgejahren massiv von Steuerersparnissen profitieren. Damit gilt: Eine PV-Anlage ist nicht nur ein Beitrag zur Energiewende, sondern auch ein cleveres Investment in die eigene finanzielle Zukunft.

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