Photovoltaik Baugenehmigung: Was Grundstücksbesitzer wissen sollten
Die Energiewende ist in vollem Gange, und Photovoltaik spielt dabei eine zentrale Rolle. Doch bevor Solarmodule aufs Dach oder auf die Wiese kommen, stellt sich oft die Frage: Braucht man dafür eine Baugenehmigung? Diese Frage ist berechtigt – denn je nach Art der PV-Anlage und ihrem Standort greifen unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
In diesem Beitrag erklären wir verständlich und praxisnah, wann eine Genehmigung notwendig ist, was Konversionsflächen damit zu tun haben und warum sich die Verpachtung von Flächen für Solaranlagen lohnen kann.
Wann ist eine Baugenehmigung für Photovoltaikanlagen erforderlich?
Grundsätzlich gilt: Photovoltaikanlagen gelten in Deutschland als bauliche Anlagen. Das bedeutet, dass sie dem jeweiligen Landesbaurecht unterliegen.
Ob eine Baugenehmigung notwendig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Art der PV-Anlage (Dachanlage oder Freiflächenanlage)
- Standort (innerhalb oder außerhalb eines Bebauungsplans)
- Größe und Leistung der Anlage
- Denkmalschutz oder Landschaftsschutzgebiete
Während kleinere Dachanlagen meist genehmigungsfrei sind, brauchen größere Freiflächenanlagen – insbesondere Solarparks – eine Baugenehmigung, oft verbunden mit weiteren Prüfungen. Bei der Komplexität der Regelwerke, empfiehlt sich immer die Beratung durch einen ausgewiesenen Spezialisten.
Baugenehmigung für PV-Dachanlagen
Für private Hausbesitzer, Landwirte oder Gewerbetreibende sind PV-Dachanlagen häufig der erste Schritt in Richtung Eigenstromversorgung oder zusätzlicher Einnahmequelle. Die Installation auf bestehenden Gebäuden wirkt auf den ersten Blick unkompliziert, birgt aber dennoch rechtliche Fragen, insbesondere rund um das Thema Baugenehmigung. Diese hängt maßgeblich vom Standort, der Gebäudeart und den landesrechtlichen Vorgaben ab, die sich je nach Bundesland leicht unterscheiden können.
Viele Vorhaben lassen sich zwar ohne großen bürokratischen Aufwand realisieren, doch es gibt auch Ausnahmen, die eine Genehmigungspflicht auslösen. Die wichtigsten Fälle im Überblick:
- In der Regel genehmigungsfrei bei geneigten Dächern in Wohngebieten
Solaranlagen, die flach auf einem Schrägdach montiert werden und das äußere Erscheinungsbild des Hauses nur minimal beeinflussen, benötigen in den meisten Bundesländern keine Genehmigung. Das gilt insbesondere in bereits erschlossenen Wohngebieten. - Genehmigungspflichtig bei denkmalgeschützten Gebäuden oder auffälligen Konstruktionen
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder befindet es sich in einer geschützten Gesamtanlage, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Auch dann, wenn durch Aufständerungen, Überdachungen oder besondere Trägersysteme das Erscheinungsbild stark verändert wird, ist Vorsicht geboten. - Flachdächer erfordern oft eine zusätzliche Prüfung zur Statik und Windlast
Bei Flachdächern ist eine Aufständerung der Module erforderlich, damit sie optimal zur Sonne ausgerichtet sind. Dadurch entsteht zusätzliche Last – sowohl durch das Gewicht der Anlage als auch durch Windkräfte. Eine statische Berechnung und ggf. eine baurechtliche Prüfung sind daher oft unerlässlich.
Je nach Art und Umfang der geplanten Anlage kann es sinnvoll sein, vorab eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Diese liefert eine rechtlich verbindliche Auskunft darüber, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Das minimiert Risiken und schafft Planungs- und Investitionssicherheit. Das ist besonders wichtig, wenn größere Dachflächen, etwa auf Hallen oder landwirtschaftlichen Gebäuden, zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus ist es ratsam, bei der Planung frühzeitig Rücksprache mit dem örtlichen Bauamt zu halten. Die Praxis zeigt, dass viele Kommunen offen für Photovoltaikprojekte sind – vor allem, wenn sie gut integriert und gestalterisch unauffällig realisiert werden. Auch im Sinne der kommunalen Klimaschutzziele kann dies ein Türöffner sein.
Baugenehmigung für Solarparks auf Freiflächen
Große Solarparks auf Freiflächen sind ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland. Sie liefern Strom im industriellen Maßstab und nutzen Flächen, die für eine anderweitige landwirtschaftliche oder bauliche Nutzung oft nicht mehr attraktiv sind. Doch gerade, weil es sich um weit sichtbare Eingriffe in die Landschaft handelt, sind die Anforderungen an Planung, Genehmigung und Ausführung deutlich höher als bei kleinen Dachanlagen.
Die Errichtung eines Solarparks ist in der Regel ein komplexes Vorhaben, das mehrere behördliche Ebenen betrifft – angefangen bei der Kommune über die Untere Naturschutzbehörde bis hin zur Landwirtschafts- oder Wasserbehörde. Der Genehmigungsprozess muss detailliert vorbereitet werden, um spätere Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
Grundsätzlich gilt: Wer einen Solarpark auf einer Freifläche errichten möchte, benötigt eine Baugenehmigung. Je nach Größe des Projekts und Sensibilität des Standorts können darüber hinaus zusätzliche Verfahren erforderlich sein:
- Genehmigung nach Landesbauordnung ist zwingend erforderlich
Jede größere PV-Freiflächenanlage gilt als bauliche Anlage und bedarf einer Genehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Die konkreten Anforderungen variieren je nach Bundesland, orientieren sich aber häufig an Kriterien wie Einbindung ins Landschaftsbild, Erschließung und Umwelteinflüsse. - Je nach Größe Raumordnungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfung
Bei besonders großen Anlagen – häufig ab einer Leistung von etwa 10 MWp – kann ein sogenanntes Raumordnungsverfahren (ROV) notwendig sein. Hier wird geprüft, ob das Projekt mit den übergeordneten Planungszielen vereinbar ist. Auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kann verpflichtend sein, etwa wenn schützenswerte Arten, Wasserschutzgebiete oder sensible Biotope betroffen sind. - Beteiligung von Behörden für Naturschutz, Landwirtschaft, Wasserrecht etc.
Da Freiflächen oft mehrere Interessenskonflikte berühren – etwa zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Energieerzeugung – müssen alle betroffenen Fachbehörden eingebunden werden. Dazu gehören die Untere Naturschutzbehörde, das Landwirtschaftsamt und ggf. die Wasserbehörde, wenn sich die Fläche in der Nähe von Gewässern oder Überschwemmungsgebieten befindet.
In vielen Fällen ist es zudem erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen oder zu ändern. Das gilt insbesondere, wenn sich die geplante Fläche außerhalb des gültigen Flächennutzungsplans befindet oder bislang als reine Landwirtschaftsfläche ausgewiesen ist. Ohne entsprechende planungsrechtliche Grundlage ist ein Solarpark nicht zulässig.
Ein weiterer zentraler Punkt: Die Akzeptanz in der Region. Gemeinden und Anwohner sollten frühzeitig über das Vorhaben informiert und einbezogen werden. Positive Effekte wie kommunale Beteiligung, günstiger Stromtarif vor Ort oder naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen können helfen, Akzeptanz zu schaffen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Wer Flächen verpachten möchte, sollte unbedingt prüfen lassen, ob diese als sogenannte „privilegierte Flächen“ im Sinne des EEG gelten – z. B. als Konversionsflächen oder entlang von Autobahnen und Bahntrassen. Auf diesen Flächen ist die Realisierung deutlich einfacher und wirtschaftlich attraktiver, da sie in den Ausschreibungen des EEG bevorzugt behandelt werden.
Insgesamt ist die Planung eines Solarparks ein anspruchsvolles, aber machbares Vorhaben – vorausgesetzt, die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen werden von Beginn an professionell berücksichtigt. Besonders für Grundstückseigentümer, die über größere Flächen verfügen, kann ein solcher Schritt langfristig sehr lukrativ sein.
Genehmigungsprozess im Überblick
Der Weg zur genehmigten Photovoltaikanlage verläuft typischerweise in folgenden Schritten:
- Standortbewertung mit Flächenprüfung
- Klärung des Planungsrechts (z. B. Bebauungsplan)
- Bauvoranfrage oder direkter Bauantrag
- Einbindung von Fachbehörden (z. B. Umwelt, Denkmalschutz)
- Öffentlichkeitsbeteiligung (bei größeren Solarparks)
- Erteilung der Baugenehmigung
- Netzanschlussplanung und EEG-Meldung
Vergleich der Genehmigungspflicht nach Anlagetyp:
Flächentyp | Genehmigungspflicht | Besonderheiten |
Dachanlage (geneigtes Dach) | Meist nein | Ausnahme: Denkmalschutz |
Dachanlage (Flachdach) | Einzelfall | Statik & Sichtschutz relevant |
Freiflächenanlage (landwirtschaftlich) | Ja | Nur auf privilegierten Flächen zulässig |
Konversionsfläche | Ja | Bevorzugt behandelt im EEG |
Gewerbefläche | Ja | Planungsrecht entscheidend |
Innerhalb Bebauungsplan | Einzelfall | B-Plan muss PV zulassen |
Vorteile der Verpachtung für Solaranlagen
Immer mehr Landbesitzer entscheiden sich dafür, ihre Flächen für Photovoltaikanlagen zu verpachten – und das aus gutem Grund:
- Stabile, langfristige Einnahmen (Pachtverträge über 20–30 Jahre)
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende
- Geringer Aufwand für die Eigentümer – Betreiber übernehmen Planung und Genehmigung
- Nutzung minderwertiger oder brachliegender Flächen
Unser Tipp: Brachen nutzen und Mehrwert für Umwelt und Einkommen generieren
Ob auf dem Dach oder als Solarpark, die Installation von Photovoltaikanlagen ist in vielen Fällen genehmigungsfähig und wird politisch und wirtschaftlich gefördert. Besonders Konversionsflächen bieten großes Potenzial für Solarprojekte und erhalten im EEG bevorzugte Behandlung. Wer eigene Flächen besitzt, sollte prüfen, ob eine Verpachtung wirtschaftlich attraktiv ist. Mit einem passenden Betreiber lassen sich nicht nur nachhaltige Einnahmen erzielen, sondern auch ein aktiver Beitrag zur Energiewende leisten.