Servus,
ich möchte hier meine Erfahrungen zum Thema „Abtretung von Einspeiseerlösen“ teilen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Abtretung von Einspeiseerlösen eine gängige Praxis ist, um die Finanzierung von Solaranlagen zu erleichtern. Dabei überträgt der Anlagenbetreiber seine Ansprüche auf die Einspeisevergütung auf einen Dritten, meist einen Finanzierungspartner. Dieser erhält dann die Einspeisevergütung direkt vom Netzbetreiber und verrechnet sie mit den Ratenzahlungen des Anlagenbetreibers.
Bei einer solchen Abtretung müssen allerdings einige vertragliche Punkte beachtet werden. Zunächst einmal sollte der Vertrag zwischen Anlagenbetreiber und Finanzierungspartner klar und eindeutig formuliert sein. Hierbei sollte die Höhe der Einspeisevergütung, die Laufzeit der Abtretung und die Ratenzahlungen genau festgehalten werden. Auch die Möglichkeiten für den Anlagenbetreiber, bei Ausfall der Einspeisevergütung den Vertrag zu kündigen, sollten klar geregelt sein.
Des Weiteren ist es wichtig, die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen. Denn dieser muss über die Abtretung informiert werden und auch die Rechnungen müssen auf den Finanzierungspartner ausgestellt werden. Auch die Steuerliche Behandlung der Einspeiseerlöse sollte im Vertrag geregelt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Absicherung des Finanzierungspartners. In der Regel wird hier eine Sicherungsabtretung vereinbart, bei der der Finanzierungspartner im Falle einer Insolvenz des Anlagenbetreibers seine Ansprüche direkt beim Netzbetreiber geltend machen kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei einer Abtretung von Einspeiseerlösen vor allem eine klare und eindeutige vertragliche Regelung wichtig ist, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Daher empfehle ich jedem, der eine solche Abtretung in Betracht zieht, sich im Vorfeld gut zu informieren und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe, meine Erfahrungen konnten weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Gruß Hans