Monitoring-Ausfälle: wer haftet im O&M-Vertrag?

Hallo liebe Mitglieder des Forums,

in letzter Zeit habe ich vermehrt von anderen Gewerbetreibenden gehört, dass es bei ihnen zu Monitoring-Ausfällen gekommen ist. Das hat mich dazu veranlasst, mich intensiver mit dem Thema auseinanderzusetzen und ich denke, es ist wichtig, dass wir als Gemeinschaft darüber diskutieren.

Eine Frage, die sich dabei immer wieder stellt, ist: Wer haftet eigentlich im O&M-Vertrag für solche Ausfälle? O&M steht für Operation & Maintenance und bezieht sich auf den Vertrag, der die Wartung und Instandhaltung der Anlage regelt. In der Regel wird diese Verantwortung auf den Betreiber übertragen, also auf uns als Eigentümer der Anlage.

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen der O&M-Dienstleister einen Teil der Verantwortung übernimmt, zum Beispiel bei einer Garantie für die einwandfreie Funktion des Monitoringsystems. Doch wie sieht es aus, wenn es zu Ausfällen kommt und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht? Hier sollte genau geprüft werden, was im Vertrag geregelt ist und wer im Einzelfall haftet.

Ich persönlich achte bei der Auswahl meines O&M-Dienstleisters immer darauf, dass auch eine Versicherung für solche Fälle vorhanden ist. Denn letztendlich sollten wir als Betreiber nicht alleine für solche Ausfälle verantwortlich gemacht werden, sondern auch der Dienstleister muss seinen Teil dazu beitragen.

Wie sind eure Erfahrungen mit Monitoring-Ausfällen und der Haftung im O&M-Vertrag? Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungsberichte.

Schreibe einen Kommentar

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner