Nachteilsausgleich bei fehlendem Netzanschluss – wer haftet?

Hallo liebe Solar-Community,

ich möchte heute gerne meine Erfahrungen mit euch teilen und gleichzeitig eine Diskussion anregen zum Thema „Nachteilsausgleich bei fehlendem Netzanschluss – wer haftet?“. Ich stand vor kurzem vor diesem Problem und musste mich intensiv mit der Rechtslage auseinandersetzen.

Es begann alles mit dem Bau der Anlage auf einem landwirtschaftlichen Betrieb. Die Anlage war bereits in Betrieb und die Einspeisevergütung lief, als plötzlich ein Sturm den Netzanschluss beschädigte und die Anlage vom Stromnetz abtrennte. Eine Reparatur des Netzanschlusses war aufgrund des ländlichen Standorts nicht so schnell möglich und so musste die Anlage vorübergehend vom Netz getrennt werden, um größere Schäden zu vermeiden.

Da jedoch weiterhin Strom produziert wurde, ohne ihn ins Netz einspeisen zu können, entstand ein finanzieller Schaden. Die Einspeisevergütung konnte nicht mehr genutzt werden und es mussten gleichzeitig für den erzeugten Strom andere Abnehmer gefunden werden. Doch wer sollte diesen Schaden tragen?

Nach intensiver Recherche und Beratung mit einem Anwalt stellte sich heraus, dass der Betreiber der Anlage für den Nachteilsausgleich verantwortlich ist. Eine Haftung des Netzbetreibers ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Ich möchte euch daher allen ans Herz legen, euch im Vorfeld über die Rechtslage bei einem fehlenden Netzanschluss zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Seid euch bewusst, dass ihr als Betreiber einer Solaranlage auch für den Nachteilsausgleich verantwortlich seid und handelt dementsprechend.

Ich hoffe, meine Erfahrung kann anderen helfen, ähnliche Situationen zu vermeiden oder im Ernstfall richtig zu handeln. Lasst uns gerne in den Kommentaren darüber diskutieren und weitere Erfahrungen austauschen.

Viele Grüße
Ein betroffener Solaranlagen-Betreiber

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