Hey,
ich habe mich schon öfters mit dem Thema Restwertgarantien bei Anlagenverkäufen beschäftigt. Gerade bei gewerblichen Solar- oder Photovoltaikanlagen ist es wichtig, sich rechtlich abzusichern. Schließlich geht es um große Investitionen und man möchte nicht auf einmal mit einem Haufen Schulden dastehen.
Meiner Erfahrung nach ist es ratsam, sich von Anfang an gut zu informieren und sich nicht blind auf die Versprechen von Verkäufern zu verlassen. Es gibt einige schwarze Schafe in der Branche, die Restwertgarantien anbieten, die im Ernstfall nicht viel wert sind. Daher rate ich immer dazu, einen Anwalt hinzuzuziehen und den Vertrag genau prüfen zu lassen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Wahl des richtigen Vertragspartners. Bei großen Anlagen würde ich immer zu einem seriösen und etablierten Unternehmen raten, das bereits Erfahrung mit Restwertgarantien hat. So minimiert man das Risiko, dass im Fall einer Insolvenz des Verkäufers die Restwertgarantie nicht eingelöst werden kann.
Auch die Laufzeit der Restwertgarantie sollte sorgfältig geprüft werden. Oftmals werden hier lange Laufzeiten von 20 oder mehr Jahren versprochen, aber im Kleingedruckten verstecken sich Klauseln, die die Garantie hinfällig machen können. Hier ist Vorsicht geboten und man sollte sich unbedingt von einem Fachmann beraten lassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Restwertgarantien bei Anlagenverkäufen ein wichtiges Thema sind und man sich gut informieren und beraten lassen sollte, um sich rechtlich abzusichern. Nur so kann man sicherstellen, dass im Ernstfall die Restwertgarantie auch tatsächlich greift. In diesem Sinne wünsche ich allen eine erfolgreiche und sichere Investition in solarbetriebene Anlagen.
LG Laura
