Vertragsklauseln zur Absicherung bei Baugenehmigungsrisiken

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Informationen zu Vertragsklauseln, die bei Baugenehmigungsrisiken greifen sollen. Ich habe schon viel recherchiert, aber leider nicht wirklich viel zu diesem Thema gefunden. Deshalb wollte ich mich hier im Forum an euch wenden und fragen, ob ihr vielleicht Erfahrungen oder Tipps habt, welche Klauseln in solchen Verträgen unbedingt enthalten sein sollten.

Gerade bei größeren Anlagen ist es ja oft so, dass es bei der Beantragung der Baugenehmigung zu Verzögerungen oder sogar Ablehnungen kommt. Das kann für das Unternehmen, das die Anlage betreiben möchte, schnell zu einem finanziellen Risiko werden. Deshalb ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld abzusichern und entsprechende Klauseln im Vertrag zu haben.

Ich persönlich denke, dass eine Klausel zur Verlängerung des Vertrags bei Verzögerungen der Baugenehmigung sinnvoll ist. So wird sichergestellt, dass das Unternehmen nicht in Schwierigkeiten gerät, wenn sich die Fertigstellung der Anlage aufgrund von behördlichen Vorgaben verzögert. Auch eine Klausel zur Kostenerstattung bei Ablehnung der Baugenehmigung kann wichtig sein, um das finanzielle Risiko zu minimieren.

Natürlich ist es auch wichtig, dass im Vertrag die Zuständigkeiten und Haftung bei Verzögerungen oder Ablehnungen klar geregelt sind. Hier sollte deutlich festgehalten werden, wer für welche Kosten oder Schäden aufkommt, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr eure Erfahrungen und Meinungen zu diesem Thema mit mir teilen könntet. Welche Klauseln habt ihr in euren Verträgen zur Absicherung bei Baugenehmigungsrisiken? Gibt es noch weitere wichtige Punkte, die ich beachten sollte?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und ich bin gespannt auf eure Antworten!

Beste Grüße

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