Als Anlagenbetreiber gilt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Person, die eine Solaranlage tatsächlich nutzt, um Strom zu erzeugen – unabhängig davon, wem die Anlage gehört.
Was zählt wirklich?
Nicht das Eigentum ist entscheidend, sondern die tatsächliche Nutzung.
Wer die Anlage betreibt, also den erzeugten Solarstrom einspeist, speichert oder selbst verbraucht, gilt rechtlich als Anlagenbetreiber – egal, ob er die Anlage gekauft, gemietet oder gepachtet hat.
Warum ist das wichtig?
Der Anlagenbetreiber ist verantwortlich für:
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die Anmeldung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister,
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die Abwicklung der Einspeisevergütung,
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und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, etwa zur Messung oder zum Netzanschluss.