EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein zentrales Instrument der deutschen Energiepolitik zur Förderung erneuerbarer Energien im Stromsektor. Es wurde erstmals im Jahr 2000 eingeführt und legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik, Windkraft, Biomasse und Wasserkraft fest.

Kernprinzipien des EEG sind:

  • Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Quellen.

  • Förderung durch feste Einspeisevergütung oder Marktprämie.

  • Netzintegration und Ausbauziele für die Stromerzeugung aus regenerativen Quellen.

Das EEG wird regelmäßig novelliert, um technische Entwicklungen, Marktbedingungen und Klimaziele zu berücksichtigen. Neuere Versionen fördern zunehmend die Direktvermarktung, die Eigenverbrauchsmodelle und den Einsatz von intelligenten Messsystemen.

Langfristiges Ziel des EEG ist die Klimaneutralität im Stromsektor durch eine nahezu vollständige Versorgung mit erneuerbaren Energien.