Marktprämie

Die Marktprämie ist ein Förderinstrument für Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen, insbesondere für Photovoltaik-, Wind- und Biogasanlagen. Sie wurde eingeführt, um die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Quellen zu fördern und zugleich einen Anreiz zu schaffen, Strom möglichst dann zu produzieren und einzuspeisen, wenn er tatsächlich gebraucht wird.

Statt einer festen Einspeisevergütung erhält der Anlagenbetreiber seinen Strompreis über den Verkauf an der Strombörse. Wenn der dort erzielte Marktpreis unter einem staatlich festgelegten anzulegenden Wert liegt, wird die Differenz durch die Marktprämie ausgeglichen.

Formel:
Marktprämie = anzulegender Wert – durchschnittlicher Börsenstrompreis

Liegt der Börsenpreis höher als der anzulegende Wert, erzielt der Betreiber sogar einen Bonus – er kann also zusätzlich verdienen.

Die Marktprämie soll dafür sorgen, dass sich Betreiber stärker am Strommarkt orientieren, flexibler auf Angebot und Nachfrage reagieren und damit zur Systemintegration erneuerbarer Energien beitragen.