PPA – Power Purchase Agreement

Ein PPA (Power Purchase Agreement) ist ein Stromliefervertrag zwischen einem Stromproduzenten – meist ein Betreiber einer Photovoltaik- oder Windkraftanlage – und einem Abnehmer, z. B. einem Unternehmen oder Energieversorger. Der Vertrag regelt, dass der erzeugte Strom außerhalb staatlicher Förderung direkt vermarktet wird.

In einem PPA werden Menge, Preis und Laufzeit der Stromlieferung fest vereinbart. Der Käufer sichert sich dadurch langfristig grünen Strom zu festen Konditionen, während der Betreiber Planungssicherheit für seine Investition erhält.

PPAs gibt es in zwei Varianten:

  • Onsite-PPA: Der Strom wird direkt auf dem Gelände des Verbrauchers erzeugt und verbraucht.

  • Offsite-PPA: Der Strom stammt aus einer externen Anlage und wird über das öffentliche Netz geliefert.

Besonders bei großen Solar- und Windparks ohne EEG-Förderung gewinnen PPAs an Bedeutung. Sie ermöglichen den wirtschaftlichen Betrieb neuer Anlagen und gelten als wichtiger Baustein für den Ausbau erneuerbarer Energien in einem marktwirtschaftlichen Umfeld.

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