Umsatzsteuer

Betreibst du eine Photovoltaikanlage und speist einen Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz ein, giltst du in steuerlicher Hinsicht als unternehmerisch tätig. Für den eingespeisten Strom erhältst du eine Einspeisevergütung nach dem EEG, wodurch ein Verkauf an den Netzbetreiber vorliegt. Damit unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht.

Das bedeutet: Die Einspeisevergütung wird vom Netzbetreiber zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt – vorausgesetzt, du hast dich für die sogenannte Regelbesteuerung entschieden. Gleichzeitig hast du in diesem Fall die Möglichkeit, beim Kauf und der Installation der Anlage die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) beim Finanzamt geltend zu machen.

Allerdings besteht für Betreiber kleinerer PV-Anlagen auch die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall entfällt die Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung und Anschaffungskosten, du darfst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Die Wahl der richtigen umsatzsteuerlichen Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Anlagengröße, geplanter Eigenverbrauch und steuerliche Zielsetzung.