EEG-Vergütung 01. August 2025: Neue Regeln für kleine und große PV-Anlagen
Mit dem Stichtag 01. August 2025 tritt die nächste Stufe der EEG-Vergütung 01. August 2025 in Kraft. Die Änderungen betreffen nicht nur private Betreiber kleiner Solaranlagen, sondern auch Unternehmen mit großen Dach- oder Freiflächenanlagen über 100 kWp. Besonders wichtig sind die Anpassungen bei den Vergütungssätzen, der Umgang mit negativen Strompreisen sowie die Pflicht zur Direktvermarktung.
Neue Rahmenbedingungen ab 01. August 2025
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Degression der Vergütungssätze: Ab dem Stichtag sinken die Einspeisetarife alle sechs Monate um rund 1 %.
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Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: Für Anlagen ab 2 kW, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, entfällt die Vergütung vollständig, wenn Strom an der Börse zeitweise mit negativen Preisen gehandelt wird.
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Nachträgliche Kompensation: Anlagen bis 100 kWp können Verluste mit installiertem Smart Meter nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung geltend machen.
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Direktvermarktung für Anlagen >100 kWp: Betreiber größerer Anlagen sind verpflichtet, ihren Strom in der Direktvermarktung abzusetzen. Hierbei hängt die Vergütung von Marktwert und Marktprämie ab.
Vergütungssätze bis zum Stichtag
Für alle PV-Anlagen, die bis zum 31. Juli 2025 ans Netz gehen, gelten folgende Werte:
Anlagenleistung | Teileinspeisung (ct/kWh) | Volleinspeisung (ct/kWh) |
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bis 10 kWp | 7,94 | 12,60 |
10–40 kWp | 6,88 | 10,56 |
40–100 kWp | 5,62 | 10,56 |
ab 100 kWp | Direktvermarktungspflicht | Marktwert + Marktprämie |
Ab dem 01. August 2025 gelten dann um ca. 1 % reduzierte Werte. Für Anlagen über 100 kWp ist entscheidend, welchen Marktwert der Strom erzielt. Die Marktprämie gleicht den Unterschied zwischen dem Marktwert und dem anzulegenden Wert aus, der aktuell bei Freiflächenanlagen etwa 5 ct/kWh beträgt.
Auswirkungen für kleine und mittlere Anlagen
Kleinere Betreiber profitieren weiterhin von festen Vergütungssätzen. Allerdings lohnt sich der Eigenverbrauch mehr als je zuvor. Mit einem Batteriespeicher kann der Eigenstromanteil erheblich gesteigert werden – ein wichtiger Vorteil angesichts der wegfallenden Zahlungen bei negativen Strompreisen.
Smart Meter werden für Anlagen bis 100 kWp praktisch Pflicht, um Einnahmenverluste ausgleichen zu können. Ohne sie bleibt die Kompensation nach der EEG-Förderung ausgeschlossen.
Chancen und Herausforderungen für Anlagen >100 kWp
Für Betreiber größerer PV-Anlagen steht die Direktvermarktung im Vordergrund. Hierbei ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken:
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Chancen: Bei hohen Marktpreisen können Anlagen über 100 kWp deutlich bessere Einnahmen erzielen als durch eine feste Einspeisevergütung.
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Risiken: Schwankende Börsenstrompreise bergen Unsicherheiten. Bei negativen Preisen entfällt die Vergütung vollständig.
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Notwendige Investitionen: Betreiber müssen in digitale Mess- und Steuerungstechnik investieren, um an der Direktvermarktung teilnehmen zu können.
Ein Branchenkenner fasst es so zusammen:
„Die EEG-Vergütung 01. August 2025 zwingt Betreiber großer Anlagen in die Direktvermarktung. Wer aber flexibel reagiert und seine Anlage mit Speichern und intelligenter Steuerung kombiniert, kann langfristig von höheren Marktpreisen profitieren.“
Fazit
Die EEG-Vergütung 01. August 2025 markiert einen Wendepunkt in der Photovoltaikförderung. Während kleine und mittlere Anlagen weiterhin von festen Vergütungssätzen profitieren – wenn auch leicht reduziert – wird für große Anlagen über 100 kWp die Direktvermarktung zur Pflicht. Eigenverbrauch, Speicher und Smart Meter sind die Schlüssel, um unter den neuen Bedingungen wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.
Externer Link:
Hier gehts zur offiziellen Seite der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html