Neuer Höchstwert für Dachanlagen in Ausschreibungen
Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für Ausschreibungen von Photovoltaik-Dachanlagen für das Jahr 2026 neu festgelegt. Mit der Anpassung reagiert die Behörde auf veränderte Marktbedingungen und sinkende Kosten im Dachsegment. Der maximale Gebotswert liegt künftig bei 10,0 Cent pro Kilowattstunde und gilt einheitlich für alle Ausschreibungsrunden im kommenden Jahr. Ziel ist es, den Ausbau der Dach-Photovoltaik weiter voranzubringen und gleichzeitig die Förderkosten im Rahmen zu halten.
Bundesnetzagentur justiert Förderrahmen für Dach-Photovoltaik neu
Die neue Obergrenze betrifft Solaranlagen auf Gebäuden sowie auf Lärmschutzwänden, die im Rahmen der EEG-Ausschreibungen gefördert werden sollen. Projektierer müssen ihre Gebote künftig so kalkulieren, dass sie unterhalb des festgelegten Höchstwerts bleiben. Die Bundesnetzagentur nutzt damit ihren regulatorischen Spielraum gezielt für einzelne Marktsegmente. Während Dachanlagen und Windenergie an Land neu bewertet wurden, bleiben die Höchstwerte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie für Innovationsausschreibungen unverändert.
Warum die Anpassung jetzt erfolgt
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur stützt sich auf die Auswertung der vergangenen Ausschreibungsrunden. In diesen lagen die bezuschlagten Gebotswerte regelmäßig deutlich unter den bislang geltenden Höchstwerten. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass sich die Kostenstrukturen im Segment der Photovoltaik-Dachanlagen spürbar verbessert haben. Sinkende Modulpreise, effizientere Planungs- und Installationsprozesse sowie ein intensiverer Wettbewerb zwischen Projektierern tragen dazu bei, dass Projekte auch bei niedrigeren Preisobergrenzen wirtschaftlich darstellbar sind.
Darüber hinaus verfolgt die Behörde mit der Absenkung des Höchstwerts das Ziel, die Ausgaben im EEG-System besser zu kontrollieren. Der Höchstwert fungiert als Leitplanke für den Wettbewerb und verhindert, dass Gebote mit unrealistischen oder überhöhten Kostenannahmen zum Zuge kommen. Auf diese Weise soll die Förderkulisse marktnah bleiben und gleichzeitig die Kosteneffizienz für das Gesamtsystem gesichert werden.
Einordnung in die langfristige Marktsteuerung
Mit der Anpassung setzt die Bundesnetzagentur zugleich ein Signal für die weitere Entwicklung des Dachsegments. Sie macht deutlich, dass regulatorische Rahmenbedingungen regelmäßig an die tatsächliche Marktentwicklung angepasst werden und Kostensenkungen auch in den Fördermechanismen abgebildet werden. Ziel ist es, den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen verlässlich fortzuführen, ohne unnötige Mitnahmeeffekte zu erzeugen. Damit bleibt die Balance zwischen Ausbaugeschwindigkeit, Wettbewerb und wirtschaftlicher Tragfähigkeit gewahrt.
Auswirkungen auf Projektierer und Investoren
Für Projektentwickler bedeutet die neue Preisgrenze eine stärkere Fokussierung auf Effizienz und präzise Kalkulation. Gebote müssen noch genauer auf reale Bau-, Anschluss- und Betriebskosten abgestimmt werden. Besonders bei Projekten mit komplexen Dachstrukturen oder höheren Netzanschlusskosten steigt der Druck, Prozesse zu optimieren.
Gleichzeitig bietet der festgelegte Höchstwert Planungssicherheit. Investoren erhalten einen klaren Referenzrahmen für Ertragsmodelle und Risikobewertungen. Ein stabiler Förderrahmen kann dazu beitragen, Finanzierungskosten zu senken und die Attraktivität von Dach-PV im Vergleich zu anderen Anlageklassen zu erhöhen.
Mit der Absenkung des Höchstwerts reagiert die Bundesnetzagentur auf die Marktentwicklung bei Photovoltaik-Dachanlagen. Aus Sicht der Behörde zeigen die bisherigen Ausschreibungsergebnisse, dass der Wettbewerb auch unter engeren Preisgrenzen funktioniert und Projekte weiterhin wirtschaftlich darstellbar bleiben. Die Anpassung soll den Ausbau verlässlich steuern und zugleich die Förderkosten begrenzen.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt dazu:
„Die Gebotswerte bewegen sich trotz enger Obergrenzen in der Regel deutlich unter dem Höchstwert. Das zeigt, dass Photovoltaik-Dachanlagen auch unter wirtschaftlich anspruchsvollen Rahmenbedingungen wettbewerbsfähig bleiben.“
Aus Sicht der Behörde bestätigt diese Entwicklung die Stabilität des Segments. Klare Preisvorgaben sollen Investoren Orientierung geben und gleichzeitig sicherstellen, dass die Förderung marktnah bleibt und effizient eingesetzt wird.
Marktreaktionen und Perspektiven
Marktbeobachter erwarten, dass sich die neue Regelung kurzfristig auf die Gebotsstrategien auswirkt. Anbieter dürften verstärkt auf standardisierte Anlagentypen, optimierte Lieferketten und effizientere Projektabwicklung setzen. Insbesondere größere Anbieter mit Skaleneffekten könnten ihre Wettbewerbsposition weiter ausbauen.
Langfristig fügt sich die Entscheidung in einen übergeordneten Trend ein: Der Ausbau erneuerbarer Energien soll stärker marktwirtschaftlich gesteuert werden, ohne die Investitionssicherheit zu untergraben. Die Festlegung des Höchstwerts für Dach-Photovoltaik gilt damit als weiterer Schritt, um Kostenkontrolle und Ausbauziele miteinander zu verbinden.
