Abschreibungsdauer Photovoltaikanlage

Abschreibungsdauer-Photovoltaikanlage

Abschreibungsdauer Photovoltaikanlage: Das sollten Sie wissen

Die Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt sich nicht nur energetisch, sondern auch steuerlich. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Abschreibungsdauer. Sie legt fest, wie und über welchen Zeitraum die Kosten steuerlich berücksichtigt werden können. In diesem Beitrag erklären wir, wie die Abschreibung aktuell geregelt ist, welche Unterschiede bei Anlagengröße und Nutzung bestehen und welche Vorteile sich daraus ergeben können.

Warum die Abschreibungsdauer entscheidend ist

Wer in eine Photovoltaikanlage investiert, sollte die steuerlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Dazu gehört unter anderen Aspekten auch die Abschreibungsdauer. Sie beeinflusst nicht nur die steuerliche Entlastung, sondern auch die langfristige Rentabilität der Anlage.

Gesetzliche Basis: AfA, Nutzungsdauer und Abschreibung

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist die steuerliche Grundlage für die Verteilung von Investitionskosten über eine bestimmte Nutzungsdauer. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Photovoltaikanlagen 20 Jahre.

Das bedeutet: Die Investitionskosten werden über diesen Zeitraum linear mit einem Abschreibungssatz von 5 % pro Jahr verteilt. Technisch funktionieren PV-Anlagen meist deutlich länger, aber steuerlich ist nach 20 Jahren Schluss mit der Abschreibung.

Änderungen ab 2023 sowie die aktuelle Praxis

Seit der Steuerreform 2023 sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kWp, die privat betrieben werden, von der Einkommensteuer befreit. In der Folge entfällt für diese Anlagen auch die Möglichkeit zur steuerlichen Abschreibung – was bürokratisch entlastet, aber auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten einschränkt.

Für größere Anlagen über 30 kWp bleibt die lineare Abschreibung über 20 Jahre jedoch unverändert erhalten. Gerade bei solchen großen Investitionen – oft im gewerblichen oder landwirtschaftlichen Bereich – spielt die Abschreibung eine zentrale Rolle:

  • Sie reduziert die steuerliche Belastung spürbar in den ersten Betriebsjahren.
  • Sie verbessert die Wirtschaftlichkeit, indem sie den Gewinn rechnerisch mindert.
  • Sie erlaubt eine verlässliche Finanzplanung über Jahrzehnte.

Das hat Auswirkungen auf die Praxis der Abschreibungsdauer Photovoltaikanlage. Wer in eine Großanlage investiert, kann jährlich 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend machen.

Neu ab Juli 2025: Degressive Abschreibung wieder möglich – unter Bedingungen

Ab dem 1. Juli 2025 wird die degressive Abschreibung zeitlich befristet bis Ende 2027 erneut zugelassen – allerdings nur für bestimmte Investitionen. Davon könnten auch größere Photovoltaikanlagen profitieren, sofern sie als bewegliche Wirtschaftsgüter gelten. Der zulässige Abschreibungssatz liegt dabei beim dreifachen des linearen Satzes, maximal jedoch 30 % jährlich. Bei PV-Anlagen mit einer linearen Nutzungsdauer von 20 Jahren (entspricht 5 %) ergibt sich so ein möglicher degressiver Satz von bis zu 15 % im ersten Jahr.

Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Neuinvestitionen, die nach dem 30. Juni 2025 erfolgen. Zudem ist entscheidend, wie die Anlage bilanziell eingestuft wird: Fest mit dem Gebäude verbundene Anlagen gelten oft als unbeweglich – in diesem Fall wäre die degressive AfA nicht anwendbar. Betreiber sollten daher prüfen (lassen), ob ihre geplante Anlage die Voraussetzungen erfüllt. Bei positiver Einstufung eröffnet sich ein attraktiver steuerlicher Hebel: höhere Abschreibung in den ersten Jahren und damit schnellere Entlastung der Steuerlast.

Kosten, die abgeschrieben werden dürfen

Zur Abschreibung zählen nicht nur die Module, sondern auch Kosten für Wechselrichter, Montagesysteme, Verkabelung, Planung und Installation. Nicht abschreibungsfähig sind Betriebskosten wie Wartung, Versicherung oder Reinigung. Wird ein Stromspeicher gleichzeitig installiert, kann er mit über 20 Jahre abgeschrieben werden. Wird er nachträglich eingebaut, beträgt die Abschreibungsdauer meist 10 Jahre.

Beispielrechnung

Ein Rechenbeispiel: Eine Anlage mit 60.000 € Investitionskosten wird über 20 Jahre abgeschrieben. Daraus ergibt sich eine AfA von jährlich 3.000 €. Nach 10 Jahren sind somit bereits 30.000 € steuerlich geltend gemacht worden. Kleinere Anlagen unter 30 kWp profitieren steuerlich weniger, da hier oft keine AfA mehr möglich ist.

Vor- und Nachteile der 20‑Jahres-Regel

Die gesetzlich festgelegte Abschreibungsdauer von 20 Jahren bringt klare Strukturen, ist aber nicht in jeder Hinsicht optimal. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Stärken und Schwächen der 20‑Jahres-Regel für Photovoltaikanlagen.

Stärken: Planungssicherheit, einfache Berechnung, steuerliche Entlastung.

Schwächen: Keine Flexibilität, keine degressive AfA, technische Lebensdauer wird nicht berücksichtigt.

Abschreibungsdauer Photovoltaikanlage: Checkliste mit Tipps für die Steuerplanung

Eine durchdachte Planung kann dabei helfen, das steuerliche Potenzial einer Photovoltaikanlage voll auszuschöpfen.

Die folgende Checkliste zeigt, worauf zu achten ist – von der Anlagengröße bis zur Dokumentation:

  • Anlagengröße prüfen (über oder unter 30 kWp)
  • Mit Steuerberater klären, ob Abschreibung möglich ist
  • Alle Investitionskosten sauber dokumentieren
  • Bei Speichern: Zeitpunkt der Installation beachten
  • Entwicklung steuerlicher Regelungen im Blick behalten

Photovoltaik und betriebliche Nutzung – besondere Chancen

Wird eine Photovoltaikanlage im Rahmen eines Gewerbebetriebs betrieben, eröffnen sich zusätzliche steuerliche Gestaltungsspielräume. Innerhalb der Abschreibungsdauer Photovoltaikanlage können auch Betriebsausgaben wie Wartung, Versicherung und sogar Zinsaufwendungen für Finanzierungen geltend gemacht werden.

Darüber hinaus können gewerbliche Betreiber auch von der Umsatzsteueroption profitieren, bei der die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten erstattet wird. Diese Kombination aus AfA, Betriebsausgaben und Vorsteuererstattung macht die Investition besonders attraktiv. Wichtig ist dabei eine klare Abgrenzung zwischen privater und betrieblicher Nutzung – denn steuerlich gilt: gemischt genutzte Anlagen unterliegen strengeren Nachweispflichten.

Ausblick: Zukunft der Abschreibung: Was ist politisch geplant?

Die Diskussion um steuerliche Anreize für die Energiewende ist längst nicht abgeschlossen. Immer wieder fordern Verbände und Wirtschaftsvertreter Sonderabschreibungen für klimafreundliche Investitionen. Ziel ist es, Investitionen schneller steuerlich geltend machen zu können – insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen.

Bisher hat sich der Gesetzgeber hier aber zurückhaltend gezeigt. Wer in naher Zukunft plant, eine Photovoltaikanlage zu installieren, sollte die politische Entwicklung im Blick behalten. Es lohnt sich, bei neuen Förderprogrammen oder steuerlichen Erleichterungen schnell zu reagieren, um die maximalen Vorteile zu nutzen.

 

 

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