Feld verpachten für Photovoltaik: Chancen, Bedingungen und Pachtpreise
In Zeiten wachsender Energiepreise, politischer Zielvorgaben für Klimaschutz und der Suche nach sicheren Einnahmequellen fragen sich viele Grundstückseigentümer, ob es sich lohnt, ihre Freiflächen für Photovoltaikprojekte zur Verfügung zu stellen. Die Verpachtung von Feldern an Betreiber von Solarparks ist nicht nur finanziell interessant, sondern kann auch ein sinnvoller Beitrag zur Energiewende und zur nachhaltigen Nutzung von Land sein. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema: Voraussetzungen, Pachtpreise, Umweltfragen und typische Vertragsinhalte.
Warum Photovoltaik auf Feldern an Bedeutung gewinnt
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein zentrales Ziel der deutschen und europäischen Energiepolitik. Photovoltaikanlagen auf Freiflächen gewinnen deshalb massiv an Bedeutung. Allein im Jahr 2024 wurden in Deutschland laut Bundesnetzagentur über 7 GW an neuer PV-Leistung installiert – ein großer Teil davon entfiel auf Freiflächenanlagen.
Freiflächenanlagen punkten durch niedrige Produktionskosten, hohe Skalierbarkeit und die Möglichkeit, Energie lokal zu erzeugen. Für Landbesitzer eröffnen sich dadurch neue Einnahmequellen, insbesondere auf Flächen mit geringer landwirtschaftlicher Ertragskraft.
Vorteile für Eigentümer
Die Verpachtung eines Feldes bringt eine Vielzahl an Vorteilen:
– Planungssicherheit durch langfristige Verträge (20–40 Jahre),
– Stabile Einnahmen unabhängig von Wetter oder Agrarmarkt,
– Wertsteigerung durch Nutzung ansonsten unrentabler Flächen,
– Kaum Aufwand für den Eigentümer, da Planung und Betrieb meist vollständig vom Pächter übernommen werden.
Gerade im Vergleich zur klassischen landwirtschaftlichen Nutzung ist die Pacht für PV-Flächen in vielen Regionen deutlich attraktiver. Zudem entstehen keine dauerhaften baulichen Veränderungen – die Anlage kann nach Vertragsende zurückgebaut werden.
Welche Flächen eignen sich?
Geeignet sind insbesondere:
– Ehemalige Landwirtschaftsflächen mit geringem Bodenertrag,
– Konversionsflächen (Militärgelände, Brachflächen),
– Streifen entlang von Autobahnen, Schnellstraßen oder Bahnlinien.
Ideal ist eine Fläche ab 10.000 Quadratmetern (1 Hektar) mit möglichst flachem Gelände, guter Einstrahlung und nahegelegener Netzanbindung. Auch die Eigentumsverhältnisse sollten klar geregelt sein, um Genehmigungen nicht zu verzögern.
Genehmigungen und rechtlicher Rahmen
Der Bau von PV-Freiflächenanlagen unterliegt der kommunalen Bauleitplanung. Es braucht in der Regel:
– eine Anpassung des Flächennutzungsplans,
– einen Bebauungsplan,
– ggf. Umweltprüfungen (z. B. Artenschutz, Wasserschutz).
Ein professioneller Projektentwickler übernimmt diese Schritte meist vollständig. Dennoch sollten Grundstückseigentümer den Ablauf verstehen und Einflussmöglichkeiten nutzen – etwa im Rahmen von Bürgerversammlungen oder Flächenvorverträgen.
Pachtpreise und wirtschaftliche Modelle
Je nach Region, Qualität der Fläche und Nachfrage durch Projektierer können sich Pachtpreise zwischen 1.200 und 3.500 Euro pro Hektar und Jahr ergeben. In sonnenreichen Gegenden Süddeutschlands oder bei bereits erschlossenen Flächen (z. B. mit vorhandenen Wegen oder Netzzugang) sind sogar höhere Beträge möglich.
Zusätzlich bieten manche Entwickler Modelle mit:
– Einmaliger Abschlusszahlung bei Vertragsunterzeichnung,
– Umsatzbeteiligungen an den Solarerträgen,
– Indexierter Pacht zur Inflationsanpassung.
Ein Beispiel: Für eine 2 ha große Fläche bei Freiburg wurde 2024 eine jährlich steigende Pacht von anfangs 3.000 €/ha vereinbart, mit Inflationsausgleich.
Nachhaltigkeit und Mehrfachnutzung
Freiflächenanlagen lassen sich häufig mit ökologischer Nutzung kombinieren. Das Konzept der Agri-PV verbindet Stromproduktion mit Landwirtschaft, z. B.:
– Schafbeweidung zwischen Modulreihen,
– Imkerei oder Blühstreifen für Artenvielfalt,
– Anbau von hitzeverträglichen Kulturen im Halbschatten.
Studien zeigen, dass diese Mehrfachnutzung nicht nur ökologisch sinnvoll ist, sondern die Akzeptanz von Solaranlagen in der Bevölkerung erhöht.
Vertragsgestaltung: Darauf sollten Eigentümer achten
Ein typischer Pachtvertrag umfasst folgende Inhalte:
– Genaue Beschreibung der Fläche (mit Lageplan),
– Pachtbeginn und Laufzeit,
– Jährliche Zahlungen und Fälligkeiten,
– Rückbauverpflichtung nach Vertragsende,
– Haftungsregelungen und Versicherungsschutz.
Wichtig: Der Vertrag sollte notariell beurkundet werden. Eigentümer sollten vor Unterzeichnung juristischen Rat einholen, um spätere Konflikte zu vermeiden – insbesondere bei Sondernutzungsrechten oder gemeinschaftlichen Eigentumsverhältnissen.
Ablauf eines PV-Projekts in der Praxis
- Kontaktaufnahme mit einem Projektierer oder Solarinvestor,
2. Vorprüfung der Fläche (Google Maps, Kataster, Eigentum),
3. Absichtserklärung (LOI) oder Vorvertrag,
4. Planungsphase mit Gemeinde, inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung,
5. Genehmigungsverfahren, ggf. mit UVP,
6. Pachtvertrag und Eintragung im Grundbuch,
7. Baubeginn – meist 6–18 Monate nach Erstkontakt.
Ein reibungsloser Ablauf hängt stark von der Erfahrung des Projektierers und der Kooperation der Gemeinde ab.
Fazit
Die Verpachtung von Feldflächen für Photovoltaik ist ein wachsender Trend mit klaren Vorteilen: planbare Einnahmen, ökologische Nutzung und Unterstützung der Energiewende. Voraussetzung ist eine geeignete Fläche, ein transparenter Vertrag und ein professioneller Projektpartner.
Wer sein Land wirtschaftlich nutzen, gleichzeitig aber nachhaltig handeln möchte, findet in der Solarverpachtung ein langfristig lohnendes Modell.