Konversionsflächen
Konversionsflächen für Photovoltaik: Nachhaltige Nutzung brachliegender Areale
Sie besitzen ein Grundstück, das brachliegt, vormals gewerblich oder militärisch genutzt wurde und fragen sich, ob es sich um eine Konversionsfläche handelt? Oder Sie möchten wissen, wie man solche Flächen sinnvoll nutzen kann? Dann sind Sie hier genau richtig. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Konversionsflächen – von der Definition über Nutzungsmöglichkeiten bis zur Verpachtung für Photovoltaikanlagen.
Was sind Konversionsflächen?
Der Begriff „Konversionsfläche“ leitet sich vom lateinischen „convertere“ ab und bedeutet sinngemäß Umnutzung. Im planerischen Kontext handelt es sich um ehemals genutzte Flächen, die aktuell brachliegen, aber zukünftig einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gelten Flächen als Konversionsflächen, wenn sie zuvor verkehrlich, wirtschaftlich, militärisch oder wohnbaulich genutzt wurden und deren ursprünglicher Charakter weiterhin das Gelände prägt.
Die Voraussetzungen laut EEG im Überblick:
- Frühere Nutzung z. B. Militärfläche, Bahngelände, Gewerbebetrieb
- Der Nutzungscharakter wirkt fort (z. B. Altlasten, bauliche Reste)
- Keine anderweitige Nutzung derzeit
Herausforderungen bei der Umnutzung von Konversionsflächen
Die Reaktivierung solcher Flächen bringt besondere Anforderungen mit sich:
Herausforderung | Beispielhafte Maßnahmen |
Kampfmittelbeseitigung | Spezialfirmen analysieren und räumen das Gelände |
Altlasten | Bodenproben und Sanierung |
Wildwuchs & Vegetation | Pflege durch Schäfer oder Mulchen |
Rückbau | Abriss alter Gebäude oder Betonflächen |
Denkmalschutz | Abstimmung mit Denkmalschutzbehörden |
Zitat zur Nutzung von Konversionsflächen
„Konversionsflächen bieten ein enormes Potenzial für die Energiewende. Statt neue Flächen zu versiegeln, können wir bestehende Areale sinnvoll für erneuerbare Energien nutzen.“ – Prof. Dr. Claudia Kemfert, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)
Photovoltaik als sinnvolle Nachnutzung
Da viele Konversionsflächen für klassische Landwirtschaft oder Wohnbebauung nicht geeignet sind, bieten sie sich hervorragend für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an. Solaranlagen benötigen keine tiefen Fundamente – sogenannte Rammfundamente genügen. Dadurch bleibt der Boden weitestgehend unberührt. Dank minimaler Begehung und geringer Emissionen ist die Umnutzung besonders umweltschonend.
Förderung von Photovoltaik auf Konversionsflächen
Erfüllt Ihre Fläche die Kriterien des EEG, so ist die Einspeisung des erzeugten Stroms förderfähig. Betreiber erhalten eine staatlich garantierte Einspeisevergütung je eingespeister Kilowattstunde. Zusätzlich sind Power Purchase Agreements (PPA) auf dem Vormarsch – langfristige Stromabnahmeverträge mit garantierten Preisen, unabhängig vom EEG.
Auch ohne EEG-Förderung kann der Bau wirtschaftlich sein. Steigende Strompreise und fallende Anlagenkosten machen Projekte auch auf Flächen ohne Förderanspruch lohnenswert.
Konversionsflächen verpachten – Ihre Vorteile
Wenn Sie eine Konversionsfläche besitzen, lohnt es sich, über eine Verpachtung an einen Solarprojektierer nachzudenken. So erhalten Sie regelmäßige Einnahmen, ohne eigene Investitionen tätigen zu müssen.
- Überdurchschnittlich hohe Pachteinnahmen (oft vierstellige Beträge pro Hektar)
- Keine Kosten oder Aufwand für Planung, Bau und Betrieb
- Laufzeiten von bis zu 40 Jahren mit stabilen Einnahmen
- Umweltfreundliche Geländenutzung und Pflege durch Schafe oder Blühwiesen
- Unterstützung der Energiewende
Fazit: Machen Sie mehr aus Ihrer Konversionsfläche
Konversionsflächen bieten die ideale Möglichkeit, brachliegende Grundstücke sinnvoll und nachhaltig zu nutzen. Durch eine Verpachtung an einen erfahrenen Projektentwickler sichern Sie sich stabile Einnahmen, schonen Ressourcen und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Lassen Sie Ihre Fläche prüfen – es lohnt sich!
Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Konversionsflächen
Die Umnutzung von Konversionsflächen unterliegt speziellen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Neben dem EEG sind vor allem Bauplanungsrecht, Naturschutzrecht und das Bundesimmissionsschutzgesetz zu beachten. Gerade weil viele dieser Flächen vormals industriell oder militärisch genutzt wurden, sind Vorprüfungen durch Fachgutachten erforderlich. Eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ist daher unerlässlich.
Der Bebauungsplan spielt eine zentrale Rolle: Ist eine Freiflächen-PV-Anlage dort nicht vorgesehen, muss ein entsprechender Änderungsantrag gestellt werden. Für genehmigungspflichtige Projekte – z. B. in der Nähe von Wohngebieten – sind zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig.
Eignungsprüfung Ihrer Konversionsfläche
Bevor Sie eine Verpachtung in Erwägung ziehen, sollte eine professionelle Prüfung Ihrer Fläche stattfinden. Fachfirmen oder Projektentwickler analysieren u. a. folgende Faktoren:
- Topografie der Fläche
- Vorhandene Altlasten und Belastungen
- Nähe zu Netzanschlusspunkten
- Erreichbarkeit für Bau- und Wartungsarbeiten
- Einbindung in lokale oder regionale Flächennutzungspläne
Langfristige Perspektiven und Wirtschaftlichkeit
Photovoltaikprojekte auf Konversionsflächen haben in der Regel eine Laufzeit von 20 bis 40 Jahren. Für Flächeneigentümer bedeutet dies eine sichere, planbare Einnahme über Jahrzehnte hinweg. Dabei profitieren Sie nicht nur von den Pachteinnahmen, sondern auch von möglichen Beteiligungsmodellen an den Stromerträgen.
Angesichts der Energiewende und der europäischen Klimaziele wird der Bedarf an geeigneten Flächen weiter steigen. Konversionsflächen bieten hier ein wichtiges Puzzlestück, denn sie ermöglichen nachhaltige Projekte ohne zusätzlichen Flächenverbrauch. Damit sind sie ökologisch und gesellschaftlich besonders wertvoll.
Fallbeispiel: Ehemaliger Truppenübungsplatz als Solarpark
Ein Beispiel für eine gelungene Umnutzung ist ein 15 Hektar großer ehemaliger Truppenübungsplatz in Brandenburg. Nach Räumung von Altlasten und Abschluss der Umweltprüfung konnte dort eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 12 MW errichtet werden. Der Grundstückseigentümer erhält jährlich über 30.000 Euro an Pachteinnahmen. Gleichzeitig wurde das Gelände ökologisch aufgewertet und dient nun auch als Rückzugsgebiet für zahlreiche Insekten- und Vogelarten.
Was tun, wenn die Fläche nicht EEG-konform ist?
Auch wenn Ihre Fläche nicht unter die strenge Definition des EEG fällt, muss das kein Hindernis sein. Viele Investoren setzen inzwischen auf sogenannte PPA-Projekte. Dabei wird der Strom direkt an einen Abnehmer verkauft – z. B. ein Unternehmen oder ein Stadtwerk – ohne staatliche Vergütung. Diese Form der Vermarktung bietet größere Flexibilität und kann wirtschaftlich sehr attraktiv sein, wenn die Marktpreise stabil hoch bleiben.
PPA-Projekte setzen allerdings eine gewisse Mindestgröße und langfristige Vertragsbindung voraus. Für Flächeneigentümer eröffnen sich dadurch neue Einnahmequellen – auch ohne EEG-Förderung.
Nutzen Sie das Potenzial Ihrer Konversionsfläche jetzt!
Die Verpachtung von Konversionsflächen für Photovoltaikanlagen ist eine nachhaltige, wirtschaftliche und ökologische Lösung. Sie bringt Leben auf brachliegende Areale, sorgt für Energieproduktion ohne neue Flächenversiegelung und verschafft Ihnen als Eigentümer stabile Einnahmen. Ob gefördert durch das EEG oder über private Stromabnehmer – die Möglichkeiten sind vielfältig. Lassen Sie sich beraten und bringen Sie Ihre Fläche sinnvoll in die Energiewende ein.