Überschusseinspeisung oder Solar-Direktinvestment: Geld verdienen mit Photovoltaik
Photovoltaik boomt – und das nicht nur auf Einfamilienhäusern. Immer mehr Privatpersonen und Unternehmen fragen sich: Lohnt sich die Einspeisung überschüssigen Solarstroms noch. Gleichzeitig wird die Alternative erwogen, ein direktes Investment in größere gewerbliche Anlagen zu tätigen. In diesem Beitrag vergleichen wir die Modelle der Überschusseinspeisung und des Solar-Direktinvestments anhand aktueller Zahlen.
Was ist eine Überschussbeteiligung?
Unter Überschussbeteiligung versteht man im Bereich der Photovoltaik die Vergütung für den Anteil des erzeugten Solarstroms, der nicht selbst verbraucht, sondern ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Dieses Modell ist besonders bei kleineren PV-Anlagen auf Wohngebäuden üblich, bei denen nicht der gesamte Strombedarf durch die Solaranlage gedeckt werden kann – insbesondere, weil der Stromertrag tagsüber anfällt, wenn der Haushaltsverbrauch oft gering ist.
Unterschiede bei der Einspeisevergütung:
Anlagengröße | Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch + Netzeinspeisung) |
Volleinspeisung (100 % Netzeinspeisung) |
Bis 10 kWp | ca. 8,1 ct/kWh | ca. 12,5 ct/kWh |
10–40 kWp | ca. 7,5 ct/kWh | ca. 10,9 ct/kWh |
40–100 kWp | ca. 6,9 ct/kWh | ca. 10,1 ct/kWh |
Was folgt daraus?
Die Volleinspeisung wird höher vergütet, da kein Eigenverbrauch erfolgt. Bei der Überschusseinspeisung gibt es weniger Einspeisevergütung – dafür spart man beim Eigenverbrauch (der z. B. 35–40 ct/kWh kosten würde). Seit dem EEG 2023 können Betreiber bei Inbetriebnahme zwischen Überschuss- und Volleinspeisung wählen, aber nicht beides gleichzeitig.
Technische Voraussetzung:
Überschussanlagen benötigen einen Zweirichtungszähler, der misst, wie viel Strom eingespeist und wie viel bezogen wird. Optional kann ein Batteriespeicher installiert werden, um den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen und die Einspeisemenge zu reduzieren.
Beispiel: Einnahmen durch Überschussbeteiligung bei einer privaten Solaranlage
Eine typische PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus mit 10 kWp kann jährlich etwa 10.000 kWh Strom produzieren. Davon werden etwa 30 % selbst verbraucht, der Rest wird eingespeist. Aktuell liegt die Einspeisevergütung bei ca. 8,1 ct/kWh.
Betrachtung der Einnahmen und Ersparnisse:
- Eigenverbrauch: 3.000 kWh × 35 ct/kWh = 1.050 € Ersparnis
- Einspeisung: 7.000 kWh × 0,081 €/kWh = 567 € Einspeisevergütung
- Gesamtnutzen pro Jahr: ca. 1.617 €
Alternative: Investment in gewerbliche PV-Anlage (>100 kWp)
Statt auf eine kleine Anlage mit begrenzter Einspeisung zu setzen, kann sich ein Investment in eine große Anlage – etwa einen Solarpark – deutlich mehr lohnen. Diese Anlagen speisen den gesamten Strom ins Netz ein (Volleinspeisung) und nehmen an den EEG-Ausschreibungen teil.
Vergleich: Kleine Anlage vs. gewerbliche Anlage
Kriterium | Private Anlage (10 kWp) | Gewerbliche Anlage (100 kWp) |
Investitionskosten | ca. 12.000 € | ca. 80.000 € |
Stromertrag/Jahr | 10.000 kWh | 100.000 kWh |
Eigenverbrauchsanteil | 30 % | 0 % (Volleinspeisung) |
Einnahmen/Jahr | ca. 1.617 € | ca. 7.500 € |
Amortisation | 10–12 Jahre | 8–10 Jahre |
Rendite | 3–4 % | 6–9 % |
Vorteile eines Solar-Direktinvestments
Ein Investment in eine größere Anlage bietet viele Vorteile gegenüber der klassischen Überschussbeteiligung:
- Höhere Skaleneffekte
- Bessere Renditen
- Planungssicherheit durch EEG-Zuschläge (20 Jahre)
- Steuerliche Vorteile (z. B. Sonderabschreibungen)
- Keine Eigenverbrauchsbeschränkungen
Warum die Einspeisevergütung langfristig sinkt
Ein entscheidender Nachteil der Überschussbeteiligung ist die Entwicklung der Einspeisevergütung. Während in den Anfangsjahren der Energiewende teils noch über 40 ct/kWh gezahlt wurden, liegt die Einspeisevergütung heute – je nach Anlagengröße – nur noch zwischen 6,5 und 8,2 ct/kWh. Das liegt unter anderem an dem hohen Zubau von PV-Anlagen und der gesetzlichen Degression im EEG.
Entwicklung der Einspeisevergütung (vereinfacht):
- 2004: ca. 45 ct/kWh
- 2010: ca. 28 ct/kWh
- 2016: ca. 12 ct/kWh
- 2025: ca. 7,5–8,1 ct/kWh
Stromgestehungskosten: Was kostet selbst erzeugter Solarstrom wirklich?
Ein weiterer zentraler Vergleichspunkt sind die Stromgestehungskosten – also der reale Preis, den ein Betreiber pro selbst erzeugter Kilowattstunde zahlt. Je nach Anlagengröße, Standort und Kapitalkosten liegen diese bei:
- Kleine Dachanlagen (bis 10 kWp): 10–14 ct/kWh
- Mittelgroße Gewerbeanlagen (30–100 kWp): 7–10 ct/kWh
- Große Freiflächenanlagen (>500 kWp): 4–7 ct/kWh
Zum Vergleich: Der Strompreis für Haushalte liegt 2025 bei rund 35–40 ct/kWh. Gewerbe zahlen im Schnitt ca. 20–25 ct/kWh. Das zeigt deutlich: Der eigene Solarstrom ist – insbesondere aus größeren Anlagen – deutlich günstiger als Netzstrom.
Unsere klare Empfehlung:
Die erste Erkenntnis lautet: die langfristig sinkenden Einspeisevergütungen sowie die im Vergleich höheren Stromgestehungskosten kleinerer Anlagen führen dazu, dass sich Überschussmodelle für private Haushalte immer weniger rechnen. Dazu kommt der Umstand, dass der administrative Aufwand durch Anmeldung, Einspeisemanagement und Abrechnung immens bis unrentabel ist, und das vor allem, wenn die Rendite im niedrigen Bereich bleibt.
Deshalb unser Rat: Statt Überschussbeteiligung besser Geld in eine gewerbliche Anlage stecken!
Auch wenn die Überschussbeteiligung für kleine PV-Anlagen eine nette Einnahmequelle darstellt, ist sie wirtschaftlich deutlich schwächer als ein Investment in eine große gewerbliche Solaranlage. Wer heute Geld verdienen will, sollte nicht auf die Einspeisevergütung kleiner Anlagen setzen, sondern den Schritt zu einer professionell betriebenen Freiflächenanlage oder einem Solarpark wagen.