Hallo liebe Solar-Community,
wie ihr sicherlich wisst, unterliegen Gewerbesteuerpflichtige einer sogenannten „Gewerbesteuer“, die auf die Erträge aus dem Geschäftsbetrieb fällig wird. Dies gilt auch für Solarpark-Projektgesellschaften, die durch den Verkauf von Strom Einnahmen erwirtschaften.
Allerdings gibt es hier einige Besonderheiten zu beachten, die oft übersehen werden. So ist beispielsweise die Gewerbesteuer nicht auf den gesamten Gewinn anzuwenden, sondern nur auf den Teil, der als „Gewerbeertrag“ gilt. Dieser wird durch verschiedene Faktoren wie Steuervorteile oder Verluste beeinflusst und kann somit niedriger ausfallen als der tatsächliche Gewinn.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sogenannte „Gewerbesteuerkürzung“, die für Unternehmen gilt, die bestimmte Erzeugnisse oder Dienstleistungen produzieren oder anbieten. Hierzu zählen auch Solarstrom und seine Vermarktung. Dadurch kann die zu zahlende Gewerbesteuer um bis zu 50% reduziert werden.
Zu guter Letzt möchte ich noch auf die Möglichkeit der „Gewerbesteuerbefreiung“ hinweisen, die für neu gegründete Unternehmen gilt. Wer innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung einen Gewinn von unter 24.500€ erwirtschaftet, ist von der Gewerbesteuer befreit. Dies kann für Solarpark-Projektgesellschaften besonders attraktiv sein, da in den ersten Jahren oft hohe Investitionen getätigt werden müssen.
Ich hoffe, ich konnte euch mit diesen Informationen einen kleinen Einblick in das komplizierte Thema der Gewerbesteuer bei Solarpark-Projektgesellschaften geben. Natürlich gibt es noch weitere Faktoren zu beachten, aber ich denke, das sind die wichtigsten Punkte.
In diesem Sinne wünsche ich euch weiterhin viel Erfolg mit euren gewerblichen Solaranlagen!
VG Julia
