EP Cube: Direktvermarktung bleibt offen

Batterieschränke in einem Technikraum als Symbolbild zur EP Cube Direktvermarktung

EP Cube nennt kleine gewerbliche Anwendungen als Einsatzfeld. Ob eine EP Cube Direktvermarktung bereits verfügbar ist, bleibt jedoch offen. Für eine belastbare Einschätzung fehlen Angaben zu unterstützten Modellen, technischer Ausstattung und Vermarktungspartnern.

Kleine Gewerbeanwendungen sind noch kein Nachweis für Direktvermarktung

EP Cube spricht mit seinen Speicherlösungen auch kleine Gewerbebetriebe an. Auf der Herstellerseite zu gewerblichen Anwendungen werden unter anderem kleine und mittlere Unternehmen sowie Büros genannt. Auch bei der KEY Energy 2026 stellte das Unternehmen Lösungen für kleinere gewerbliche Anwendungen vor.

Diese Positionierung zeigt, dass EP Cube den gewerblichen Einsatz seiner Speicher betrachtet. Sie bestätigt aber nicht, dass die Geräte bereits Strom direkt vermarkten können. In den zugänglichen Herstellerangaben fehlen konkrete Modelle mit einer bestätigten Funktion. Ebenso offen sind eine technische Beschreibung, ein Starttermin sowie Angaben zu Vermarktungspartnern und Vertragsbedingungen.

Welche Anforderungen gelten für die EP Cube Direktvermarktung?

Für Anlagen mit mehr als 25 kW, deren Strom direkt vermarktet wird, stellt § 10b EEG Anforderungen an die technische Ausstattung. Der Direktvermarkter muss die aktuelle Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung fernsteuern können. Außerdem muss der Anlagenbetreiber ihm die dafür erforderlichen Befugnisse einräumen. Die Vorgaben stehen in § 10b EEG.

Das Gesetz beschreibt Anforderungen an betroffene Anlagen. Es bestätigt jedoch keine Produkteigenschaft von EP Cube. Ob ein konkreter EP-Cube-Speicher die erforderlichen Daten bereitstellt, eine Fernsteuerung ermöglicht und mit dem System eines Direktvermarkters zusammenarbeitet, muss für das jeweilige Modell geprüft werden. Für einzelne Anlagen sind außerdem die geltenden gesetzlichen Anforderungen und Übergangsregeln zu berücksichtigen.

Smart-Meter-Termin sagt nichts über den Start der Funktion aus

§ 10b EEG nennt den 1. Januar 2028 im Zusammenhang mit der Erfüllung bestimmter Vorgaben über ein intelligentes Messsystem und ein Smart-Meter-Gateway. Dieser gesetzliche Termin ist kein angekündigter Starttermin für die Direktvermarktung mit EP Cube.

Kann die technische Steuerung nicht über das Smart-Meter-Gateway erfolgen, sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Übertragungstechniken vor. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich vertretbar sein. Welche Technik EP Cube für die Direktvermarktung einsetzen könnte, geht aus den bisher verfügbaren Angaben nicht hervor.

Diese Angaben zur EP Cube Direktvermarktung fehlen noch

Für eine belastbare Aussage braucht es eine technische Funktionsbeschreibung und eine Liste der unterstützten Modelle. Offen ist außerdem, mit welchen Direktvermarktern EP Cube zusammenarbeiten könnte, wann die Funktion verfügbar wäre und welche Vertragsbedingungen gelten würden.

Damit sind zwei Aussagen klar voneinander zu trennen: EP Cube spricht kleine gewerbliche Anwendungen als Einsatzfeld an. Eine verfügbare EP Cube Direktvermarktung ist damit noch nicht belegt. Betreiber sollten sich die Funktion und die Kompatibilität ihres konkreten Modells vom Hersteller oder Vermarktungspartner bestätigen lassen.

Weitere Informationen zur Direktvermarktung bietet unser News-Beitrag zur Direktvermarktung von Bestandsanlagen.

 

Quellen:

EP Cube: Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen

EP Cube: Mitteilung zur KEY Energy 2026

§ 10b EEG: Vorgaben zur Direktvermarktung

Photovoltaik-Speicher: Einsatz und Funktion

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