Innovationsspeicher: 5,14 ct/kWh und MiSpeL-Regeln

Windkraftanlagen und Solarmodule mit großen Batteriespeichern bei Sonnenuntergang vor einem leuchtend orangefarbenen Himmel und Wolken .

Zuschläge für Innovationsspeicher MiSpeL im September

Beim Thema Innovationsspeicher MiSpeL treffen sinkende Zuschlagswerte auf fortbestehende Grenzen beim Speicherbetrieb. Die Bundesnetzagentur nennt für die Innovationsausschreibung im September 2026 durchschnittlich 5,14 ct/kWh. Zugleich lässt der MiSpeL-Beschluss vom Oktober die Sondervorgaben für weiterhin geförderte Innovationskombinationen bestehen. Für die Diskussion über diese Projekte sind deshalb Ausschreibungswettbewerb, tatsächliche Wirtschaftlichkeit und rechtlich zulässiger Speicherbetrieb auseinanderzuhalten.

Was die Septemberrunde für Innovationsspeicher MiSpeL zeigt

Die Innovationsausschreibung zum 1. September 2026 war überzeichnet. Die Bundesnetzagentur meldet am 29. September insgesamt 53 Gebote über 678 MW bei einem Ausschreibungsvolumen von 475 MW. Bezuschlagt wurden 32 Gebote über 480 MW, ausschließlich Solar-Speicher-Kombinationen. Vier Gebote wurden ausgeschlossen.

Der mengengewichtete Zuschlagswert sank laut Behörde von 5,34 ct/kWh in der Vorrunde auf 5,14 ct/kWh. Die aktuellen bezuschlagten Werte reichen von 4,50 bis 5,40 ct/kWh. Die Bundesnetzagentur führt die Entwicklung auf das hohe Wettbewerbsniveau zurück, nicht auf eine veröffentlichte Kostenanalyse der einzelnen Projekte.

Warum Innovationsspeicher MiSpeL keine automatische Rendite bringen

Die 5,14 ct/kWh sind keine individuelle Rendite und kein Zuschlagswert für jedes Projekt. Auch eine feste Zusatzprämie auf sämtliche Stromerlöse lässt sich daraus nicht ableiten. § 8 InnAusV verwendet für die Berechnung des Zahlungsanspruchs den energieträgerspezifischen Jahresmarktwert.

Bei zwischengespeichertem Strom bezieht sich der Anspruch auf die aus dem Speicher in das Netz eingespeiste Menge. Für Anlagenkombinationen sind grundsätzlich 20 Jahre Zahlungen ab Erfüllung der Kombinationsvoraussetzungen vorgesehen. Die Anwendung dieser Regeln auf ein konkretes Vorhaben bleibt fachlich prüfungsbedürftig.

Welche MiSpeL-Regeln für Innovationsspeicher gelten

Die geförderte MiSpeL-Abgrenzungsoption bleibt für weiterhin geförderte Innovationskombinationen eingeschränkt. Im Beschluss vom 1. Oktober 2026 verweist die Bundesnetzagentur auf die nicht kompatiblen Sondervorgaben der InnAusV. Hinter der betreffenden Einspeisestelle darf dafür keine Speicher-Anlagenkombination liegen, für die Zahlungen aus einem Innovationszuschlag beansprucht werden.

Der BVES hatte im Oktober 2025 eine Öffnung für Innovationsspeicher oder einen praktikablen Wechsel in die EEG-Direktvermarktung gefordert. Seine Begründung war eine aus Verbandssicht eingeschränkte Nutzung. Das ist eine historische Interessenposition, keine aktuelle Auslastungsstatistik und keine beschlossene Freigabe.

Eine allgemeine Einordnung zur wachsenden Bedeutung von Batteriespeichern bietet der Newsbeitrag „Batteriespeicher vor Rekordboom“.

Die Bundesnetzagentur kann die InnAusV durch MiSpeL nicht ändern. Ob ein bestimmtes Speicherbetriebsmodell zulässig ist, bleibt deshalb fachlich prüfungsbedürftig. Aus der früheren Verbandsforderung allein lässt sich dafür keine Erlaubnis ableiten.

Welche Fragen konkrete Innovationsspeicher-Projekte weiterbringen

Für die jetzt bezuschlagten Vorhaben bleiben konkrete Kosten, Speicherkapazitäten und Netzanschlusstermine offen. Die gemeldeten Zuschläge bestätigen keine bereits gebauten Anlagen. Ohne diese Projektangaben lässt sich die Wirtschaftlichkeit einer einzelnen Kombination nicht beurteilen.

Welche Unterlagen braucht ihr, um Zuschlagswert, vorgesehenen Speicherbetrieb und Wirtschaftlichkeitsannahmen eines Projekts nachvollziehen zu können? Besonders hilfreich wären konkrete Fragen zur Abgrenzung von Förderung und Betriebsmodell. Wenn ihr zusätzliche Verfahrens- oder Projektdetails einbringt, nennt bitte die jeweilige Originalquelle. Welche Aussage müsste ein Anbieter aus eurer Sicht zuerst mit konkreten Projektdaten erklären, bevor ihr das Vorhaben näher bewertet?

Weitere Diskussionen zu Innovationsspeicher MiSpeL und gewerblichen Speicherprojekten findet ihr im Solar Forum.

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