Was zwischen Zuschlagswert und Modellkosten offenbleibt
Bei PV-Ausschreibungen 7 Cent: Unternehmen fordern für 2027 einen Höchstwert von mindestens 7 ct/kWh. Ihr Appell ist jedoch nicht beschlossen. Zudem berechnet Prognos mögliche Kosten in einem Hochbelastungsszenario. Einzelne Solarparks können deshalb geringer betroffen sein.
Warum Unternehmen bei PV-Ausschreibungen 7 Cent fordern
Für Ausschreibungen im Jahr 2027 verlangen die Unternehmen einen Höchstwert von mindestens 7 ct/kWh. Ab 2028 schlagen sie außerdem eine gleitende Berechnung vor. Maßgeblich soll der Durchschnitt der drei höchsten noch bezuschlagten Gebote aus den letzten drei Ausschreibungen sein. Hinzu kämen acht Prozent; die Grenze läge bei 7 ct/kWh.
Als Begründung nennen die Unterzeichner geplante Reformen. Diese könnten Gebote ab 2027 unwirtschaftlich machen. Dabei handelt es sich um eine Einschätzung der Unternehmen. Sie belegt weder einen bereits eingetretenen Ausbaustopp noch eine beschlossene Anhebung des Höchstwerts.
Für einen konkreten Solarpark zählen neben dem Zuschlagswert auch der Standort, die Projektkosten und die erwarteten Erlöse. Einen Überblick über wichtige Prüfpunkte bietet der Beitrag Solarpark investieren.
Was frühere Zuschlagswerte über PV-Ausschreibungen mit 7 Cent zeigen
Für März und Juli 2026 meldet die Bundesnetzagentur mengengewichtete Zuschlagswerte von 4,94 und 4,79 ct/kWh. Im Jahr 2025 lagen die drei Werte bei 4,66, 4,84 und 5,00 ct/kWh. Laut Statistik beziehen sich diese Angaben auf Werte vor Eingang der Zweitsicherheiten.
Für die Dezemberrunde 2026 gilt dagegen ein Höchstwert von 5,53 ct/kWh. Er begrenzt die Gebote in dieser Runde, ist aber kein bereits erzieltes Ergebnis. Ebenso wenig erlauben frühere Durchschnittswerte eine Aussage über die Rendite eines einzelnen Solarparks. Auch die künftigen Kosten eines konkreten Projekts lassen sich daraus nicht ablesen.
Für eine individuelle Einschätzung müssen Investoren daher die Annahmen ihres Projekts prüfen. Der Wirtschaftlichkeitsrechner für Photovoltaik zeigt, welche Faktoren bei einer solchen Kalkulation eine Rolle spielen.
Welche Kosten Prognos für PV-Ausschreibungen mit 7 Cent annimmt
Prognos berechnet Kostenanstiege von 30 Prozent für süddeutsche und 26 Prozent für Ost-West-Freiflächenanlagen. Das Institut bezeichnet seine Untersuchung als Hochbelastungsszenario. Allerdings können einzelne Projekte geringer betroffen sein, denn die endgültige Ausgestaltung der Maßnahmen war noch offen.
Der Kurzbericht geht davon aus, dass Projekte ab 2027 an Ausschreibungen teilnehmen und 2029 in Betrieb gehen. Redaktionsschluss war der 1. September 2026. Zudem überträgt Prognos bei möglichen Baukostenzuschüssen für Einspeiser teilweise Preisblätter für den Strombezug. Dabei handelt es sich um eine Modellannahme. Ein bundesweit einheitlicher Betrag steht damit nicht fest.
Auch zweiseitige Differenzverträge bewertet Prognos nur qualitativ. Der Bericht betrachtet mögliche Folgen für Erlösverteilung, Finanzierung und Gebotsverhalten. Einen direkten Kostenaufschlag beziffert er jedoch nicht. Ebenso ist bislang nicht belegt, dass Speicher mögliche Zusatzkosten generell ausgleichen.
Was für einzelne Solarparks noch offen ist
Am 21. September 2026 beschrieb die Bundesnetzagentur AgNes als Entwurf. Eine Entscheidung war noch für 2026 vorgesehen. Der Entwurf nennt Netzentgelte ab Januar 2029 und Einspeiseentgelte für Erzeugungsanlagen über 30 kW. Darüber hinaus sieht er eine Freigrenze, Ausnahmen und Übergangsregeln vor.
Daraus folgt noch keine beschlossene Zahlungspflicht für einen bestimmten Solarpark. Zunächst muss die endgültige Regelung feststehen. Anschließend ist zu prüfen, wie die Übergangsregeln für das jeweilige Projekt gelten. Auch konkrete Folgen für Investments oder Flächenpachten sind bisher nicht belegt.
Für die Einordnung eines Solarparks sind deshalb drei Angaben besonders hilfreich: Wie wird ein mögliches Entgelt berechnet? Wann soll die Anlage in Betrieb gehen? Und welche Übergangsregeln gelten für das Projekt? Wer weitere Informationen teilt, sollte außerdem die Originalquelle nennen. So lässt sich unterscheiden, ob eine Angabe auf einer beschlossenen Regelung, einer Modellannahme oder einer eigenen Einschätzung beruht.
Quellen
Gesetze im Internet, § 37b EEG 2023, geöffnet 25.10.2026
RWE, gemeinsamer Appell, 21.10.2026
Prognos, Projektseite, 13.10.2026
Prognos-Kurzbericht, September 2026
Bundesnetzagentur, AgNes, Stand 21.09.2026
Bundesnetzagentur, Statistik, geöffnet 25.10.2026
Bundesnetzagentur, Bekanntmachung Dezember 2026, geöffnet 25.10.2026
Bundesnetzagentur, AgNes-Festlegungsentwurf GBK-25-01-1#3, geöffnet 25.10.2026
